Masterstudium Orgel IGP
Zulassungsprüfung:
„Die Zulassungsprüfung dient dem Nachweis der künstlerischen Eignung für das Masterstudium. Sie gliedert sich in folgende Teile:
1. Nachweis von für das Unterrichtsgeschehen ausreichenden Kenntnissen aus Klavier. Dieser Nachweis kann durch das Vorlegen von Zeugnissen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien oder einer anderen anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung über 8 Semester Klavier, Klavierpraktikum (o.Ä.) bzw. 6 Semester (für Studierende mit dem zentralen künstlerischen Fach Gitarre) Klavier, Klavierpraktikum (o.Ä.) oder durch Vorspiel mehrerer Stücke in adäquatem Schwierigkeitsgrad erbracht werden. Dieser Nachweis entfällt bei Zulassungswerbern, die als zentrales künstlerisches Fach Klavier, Orgel, Cembalo oder Tasteninstrumente der Popularmusik gewählt haben. Das Bestehen dieser Prüfung ist Voraussetzung für das Antreten zu der im Folgenden genannten 2. Teilprüfung.
2. Nachweis der künstlerischen Eignung im zentralen künstlerischen Fach: Vortrag mehrerer Werke im Schwierigkeitsgrad der künstlerischen Bachelor-Abschlussprüfung der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
3. Orientierungsgespräch
Die in dem Motivationsschreiben enthaltenen Inhalte sind Gegenstand eines verpflichtenden
(kommissionellen) Orientierungsgespräches, das künstlerische, pädagogische sowie wissenschaftliche Fragestellungen behandelt.“
(Quelle: http://www.mdw.ac.at/studium/studienplan/MA_IGP_16W.pdf)
Masterprüfung:
A) Künstlerischer Prüfungsteil
Die Zusammenstellung des Programms für die interne Repertoireprüfung und das öffentliche Konzert sollte so erfolgen, dass die individuellen künstlerischen Fähigkeiten der Kandidatin/des Kandidaten möglichst umfassend zur Geltung kommen. Als zeitliche Orientierung für beide Prüfungsteile dient eine Gesamtdauer von ca. 90 Minuten. Die Spieldauer im öffentlichen Konzert soll etwa 50 Minuten betragen. Voraussetzung für die Zulassung zum öffentlichen Konzert ist die positiv absolvierte interne Repertoireprüfung.
1. Drei vor 1700 komponierte Werke aus unterschiedlichen Landschaftsstilen, wovon ein Werk aus dem „Donauraum“ stammen muss.
2. Werke von J.S. Bach:
a) ein großes freies Werk mindestens im Schwierigkeitsgrad von BWV 538
b) drei große Choralbearbeitungen,
- oder eine Partita ( z.B. BWV 768, 769, 770),
- oder eine gleichzuhaltende Auswahl an Einzelstücken (Fugen, Pastorella, Alla breve, Pièce d´Orgue etc.) plus eine große Choralbearbeitung,
- oder 10 Choralvorspiele aus dem "Orgelbüchlein"
c) eine Triosonate
3. Dieser Programmblock kann nach folgenden Auswahlkriterien zusammengestellt werden:
a) Ein Werk der Romantik von ca. 15-20 Minuten Dauer und zwei Werke des 20./21. Jahrhunderts, wovon eines nach 1970 entstanden sein muss, oder
b) zwei große Werke der Romantik oder Spät- bzw. Nachromantik (bis ca. 1930) plus ein Werk des 20. Jahrhunderts (nach 1930 komponiert) oder 21. Jahrhunderts, oder
c) eine der Fantasien von W.A. Mozart oder ein anderes gleichzuhaltendes Werk aus der Epoche zwischen Bach und Mendelssohn, dazu ein großes Werk der Romantik, sowie ein Werk des 20. Jahrhunderts (nach 1930 komponiert) oder 21. Jahrhunderts, oder
d) eine der Fantasien von W.A. Mozart oder ein anderes gleichzuhaltendes Werk aus der Epoche zwischen Bach und Mendelssohn, dazu ein großes Werk aus dem 20./21. Jahrhunderts (ca. 15-20 min. Dauer) und ein kleiner dimensioniertes Werk des 19. Jahrhunderts.
4. Ein Kammermusikwerk oder eine freie Improvisation mit einer Mindestdauer von etwa 10 Minuten. Die Stilepoche des Kammermusikwerkes erfolgt nach freier Wahl.
Im Falle eines Kammermusikwerkes mit Basso continuo dürfen keine gedruckten Aussetzungen desselben verwendet werden.
Eine bevorzugte Aufgabenstellung in Improvisation kann aus folgenden Bereichen gewählt werden: Variationsformen, freie Formen, Improvisationen über Texte, zu Bildern u.dgl.
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In Absprache mit der Lehrerin/dem Lehrer des zentralen künstlerischen Faches Orgel hat die Kandidatin/der Kandidat ein Prüfungsprogramm - sowohl für die interne Repertoireprüfung als auch für das öffentliche Konzert - vorzubereiten.
Dieses ist der/dem Vorsitzenden des Prüfungssenates spätestens zwei Wochen vor dem internen Repertoireprüfungstermin schriftlich zur Kenntnis zu bringen und hat Datum und Unterschrift der Studierenden/des Studierenden und der Lehrerin/des Lehrers des zentralen künstlerischen Faches Orgel zu tragen.
Hinsichtlich der internen Repertoireprüfung kann die Kandidatin/der Kandidat, ein Wahlstück (oder den Teil eines mehrsätzigen Werks) in der Länge von etwa zehn Minuten selbst auswählen.
Alle anderen zu spielenden Werke werden von der Prüfungskommission festgelegt und der Kandidatin/dem Kandidaten eine Woche vor dem Termin der internen Repertoireprüfung mitgeteilt.
Die Reihung der Werke bestimmt die Kandidat/der Kandidat.
Die Dauer der internen Repertoireprüfung beträgt ca. 40 Minuten. Die Dauer des öffentlichen Konzerts kann variabel gestaltet werden, je nach Einsatz des ausgewählten Instruments/der ausgewählten Instrumente.
Die reine Spielzeit soll etwa 50 Minuten betragen. Die Lehrerin/der Lehrer des zentralen künstlerischen Faches Orgel bestimmt das Prüfungsinstrument.
B) Prüfung unter instrumentaldidaktischem Aspekt
Der positiv absolvierte künstlerische Prüfungsteil ist Voraussetzung für die Prüfung unter instrumentaldidaktischen Aspekt. Ein zeitlicher Abstand zwischen den beiden Prüfungsteilen von etwa einem Monat wird angeraten.
Zum Nachweis einer umfassenden Literaturkenntnis für den Orgelunterricht, für den Mittelstufen- und Oberstufenunterricht, sind insgesamt 10 Stücke des Unterrichtsrepertoires vorzubereiten. Mindestens 2 Werke davon müssen nach 1970 komponiert worden sein.
1. Über ein frei zu wählendes Werk aus der Unterrichtsrepertoireliste hat der Kandidat/die Kandidatin spezifisch zu referieren, wobei ein Handout für die Prüfungskommission erwünscht ist. Über spieltechnische und instrumentaldidaktische Fragestellungen hinaus sollen stilistische, aufführungspraktische, orgelbaukundliche, gegebenenfalls kulturkundliche und soziologische Aspekte behandelt werden. Danach folgt ein Prüfungsgespräch über weitere Werke aus der Repertoireliste. (Gesamtdauer etwa 15 Minuten)
2. Lehrauftritt mit einem von der Kandidatin/vom Kandidaten selbst gewählten Werk mit einer Dauer von etwa 25 Minuten.
Ein Proband/eine Probandin soll von der Kandidatin/vom Kandidaten gestellt werden. Sollte dies nicht möglich sein, wird die Prüfungskommission einen Probanden/eine Probandin bestimmen.
[Prüfungsanforderungen Orgel-IGP laut STUKO-Beschluss vom
März 2018]