2. Kann ich freiwillig in die neue Planversion 19W des Instrumentalstudiums umsteigen?

 

  • Ja, ein freiwilliges Umsteigen für die Bereiche der Saiten- bzw. der  Blas- und Schlaginstrumente ist jeweils während der Zulassungsfrist möglich. Es muss nur ein Formular (Übertrittserklärung) ausgefüllt werden.

 

  • Für die Bereiche Tasteninstrumente und Kammermusik sind Bachelor- bzw. Masterstudien eingerichtet, hier kann ein freiwilliger Umstieg nur in das Bachelorstudium erfolgen. Für das Masterstudium muss eine Zulassungsprüfung absolviert werden.