Wiedereingliederungsteilzeit
(WIETZ)
Seit Juli 2017 gibt es für alle Arbeitnehmer_innen die Möglichkeit eines schonenden Wiedereinstiegs in den Arbeitsprozess in Form von temporären Teilzeitmodellen nach langem Krankenstand.
Wir unterstützen Sie bei der Rückkehr in Ihren Arbeitsalltag!
Wenn Sie Interesse haben, informieren Sie sich bitte schon während des Krankenstands über die möglichen Maßnahmen und Voraussetzungen. Wenden Sie sich dazu bitte an:
Sophia Simon, DW 7612, simon@mdw.ac.at
Michaela Föger, DW 6719, foeger@mdw.ac.at
oder den zuständigen Betriebsrat
Voraussetzungen
mindestens 3 Monate im Dienstverhältnis an der mdw
mindestens 6 Wochen durchgängig im Krankenstand
Mögliche Maßnahmen
- Kürzung der täglichen Arbeitszeit
- Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit durch
- Vereinbarung von freien Tagen
- Herabsetzung der Lehrverpflichtung
Vorgehensweise
Gemeinsam mit der Arbeitsmedizinerin, Frau Dr.in Brössner und der Abteilung für Personalmanagement wird ein WIEDEREINGLIEDERUNGSPLAN erstellt.
Darin werden Beginn, Dauer, Ausmaß und Einteilung der reduzierten Arbeitszeit geregelt.
Dieser bildet die Basis für die WIEDEREINGLIEDERUNGSVEREINBARUNG.
Der Betriebsrat wird hinzugezogen.
Wiedereingliederungsplan, Wiedereingliederungsvereinbarung und ärztliche Bestätigungen werden von der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer bei der Krankenversicherung zur Beantragung des Wiedereingliederungsgeldes eingereicht.
Die Bewilligung erfolgt durch den chef- und kontrollärztlichen Dienst des Krankenversicherungsträgers. Erst damit wird die Wiedereingliederungsvereinbarung wirksam.