erweiterung zkF Klavier oder Cembalo: Korrepetition (IGP 24W)

 

Die Erweiterung Korrepetition richtet sich an alle Pianist_innen, die Freude am Zusammenspielen mit anderen Musiker_innen haben, und die sich auf allfällige Korrepetitionsverpflichtungen in ihrem späteren Berufsalltag optimal vorbereiten wollen. ACHTUNG: erweitertes Platzangebot!

ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN UND - MODALITÄTEN IN BEZUG AUF DIE EIGNUNG:

Der Antrag auf Belegung der zkF-Erweiterung ist bis 1. Mai jeden Jahres im Studiendekanat für musikpädagogische Studien einzureichen. Das Zulassungsvorspiel zur zkF-Erweiterung wird einmal jährlich Ende Mai/Anfang Juni abgehalten. Informationen dazu werden Anfang des Sommersemesters auf der Website des Anton Bruckner Instituts für Chor- und Ensembleleitung sowie Tonsatz in der Musikpädagogik veröffentlicht.

Die Anmeldung zum Zulassungsvorspiel ist nach erfolgtem Antrag jederzeit per E-Mail an decomtes@mdw.ac.at (Sekretariat des Anton Bruckner Instituts bei Geraldine de Comtes) möglich. Auskünfte dazu auch gerne telefonisch unter 71155 4801.

Das Antragsformular "Erweiterung zkF Klavier oder Cembalo: Korrepetition" ist auf der Website des Studiendekanats herunterzuladen

termin zulassungsvorspiel im SS 2025:

Ende Mai. Info folgt.

 

PROGRAMM Zulassungsvorspiel

1. Ein vorbereitetes (studiertes und geprobtes) Stück aus der Kammermusik in beliebiger Besetzung (ein Satz aus einem Instrumentalwerk oder ein ganzes einsätziges Werk) oder Lieder/Arien - im Umfang von ca. 10 Minuten. Die Besetzung ist selbst zu organisieren.

2. Spiel von Begleitstücken, die wenige Tage vorher per Mail zugesandt werden. Die Partner_innen werden vom Institut bereitgestellt.

3. Gespräch über die Motivation der Studierenden mit der Kommission.

Dauer: 20 Minuten

Wurden die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, gelangen die Ergebnisse zur Studiendekanin für musikpädagogische Studien, die, nach Prüfung der vorhandenen Ressourcen, die Genehmigung für die zkF-Erweiterung erteilt und dem StudienCenter bekanntgibt.

Die zu absolvierenden Pflichtfächer entnehmen Sie bitte der Studienbereichstabelle des Curriculums:

Die LVs „Korrepetition und Hospitation 1-4 (Klassik)“ UE, 0,5 SWS (2 SWS gesamt) und „Korrepetition und Hospitation (Popularmusik) 1,2“, UE, 1 SWS (2 SWS gesamt) sind mittels „Hospitationspass“ nachzuweisen.

antragsformular auf belegung der erweiterung

Der Antrag auf Belegung der zkF-Erweitung ist bis 1. Mai jeden Jahres im Studiendekanat für musikpädagogische Studien per Formular einzureichen. Das Antragsformular ist auf der Dekanatswebsite zum Download verfügbar.

hospitationspass

Der Hospitationspass als Nachweis über Hospitationen für den Schwerpunkt "Korrepetition" im IGP-Bachelor Studium 17W ist hier downloadbar: Hospitationspass Schwerpunkt.