Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG)
Das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG) legt GRUNDSÄTZE für die
-
Abfallvermeidung
-
Vorbereitung zur Wiederverwertung
-
Recycling
-
sonstige Verwertung (z.B. energetische Verwertung) und
-
Abfallentsorgung
fest.
Weiters regelt das Abfallwirtschaftsgesetz Verpflichtungen für die Sammlung, Behandlung, Lagerung, Beförderung sowie für die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Abfällen.
Ziel- und Maßnahmenverordnungen sind als Instrument eingesetzt, um die Grundsätze der Abfallwirtschaft (Abfallvermeidung - Abfallverwertung - Abfallentsorgung) zu verwirklichen.