Diskriminierung
Universitäten sind keine diskriminierungsfreien Orte, individuelle oder strukturelle Ungleichbehandlungen und Belästigungen gehören leider zum universitären Alltag.
Die Aufgabe des Arbeitskreises für Gleichbehandlung ist es, Diskriminierung entgegenzuwirken und alle Angehörigen der Universität sowie Bewerber_innen diesbezüglich zu beraten und zu unterstützen.
Diskriminierung ergibt sich nicht aus fachlichen oder pädagogischen Gründen und wird nicht durch künstlerische Freiheit geschützt!
Diskriminierung basiert auf gesellschaftlichen Machtasymmetrien und Hierarchien, die auch an Hochschulen verankert sind und sich dort auswirken. Diskriminierung bedeutet die effektive Schlechterstellung und Benachteiligung aufgrund
- des Geschlechts
- der (vermeintlichen) ethnischen Zugehörigkeit/Rassismus
- der Religion / der Weltanschauung
- des Alters
- der sexuellen Orientierung
- der Behinderung
Auch Belästigung aufgrund der oben genannten Merkmale ist Diskriminierung.
Diskriminierung tritt oft nicht nur auf Grund von einem Merkmale auf, sondern auf Grund von einer Kombination bzw. Gleichzeitigkeit verschiedener Merkmale, die wiederum eine spezifische Diskriminierung zur Folge haben. Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz spricht hier von „Mehrfachdiskriminierung“ (§ 19a), in wissenschaftlichen und aktivistischen Kontexten wird dafür oft der Begriff „Intersektionalität“ verwendet.
Eine Diskriminierung kann unmittelbar oder mittelbar erfolgen:
Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person wegen eines der oben genannten Gründe in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung als eine andere Person erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.
Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn scheinbar neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen benachteiligen können, außer es liegt ein gesetzlicher Rechtfertigungsgrund vor.
Auch die Anweisung zur Diskriminierung ist Diskriminierung.
Bitte wenden Sie sich an den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen, wenn Sie diskriminiert werden.
Schauen Sie nicht weg, wenn andere diskriminiert werden! Unterstützen Sie die Betroffenen und verweisen Sie diese an den AKG.
Diskriminierung kann sich in folgenden Handlungen zeigen:
Rassismus (ethnische Zugehörigkeit)
- verbale Äußerungen oder Gesten zu oder über eine Person oder eine Personengruppe, die auf rassistischen Stereotypen beruhen z.B. hinsichtlich ihrer Fähigkeiten, ihrer Kleidung, ihres Aussehens, ihres Körpers, ihrer Hautfarbe, ihres Verhaltens, ihrer (vermeintlichen) Kultur und/oder ihrer (vermeintlichen) Herkunft sowie stereotype Darstellungen in künstlerischen Arbeiten (z.B. „Blackface“)
- rassistische Beleidigungen, Beschimpfungen und/oder vermeintliche „Witze“
- invasive und unerwünschte Fragen nach der (vermeintlichen) „Herkunft“ einer Person, ihren Sprachkenntnissen, ihrem Aufenthaltsstatus und/oder der Aufenthaltsdauer
- unerwünschte Berührungen z.B. das Anfassen von Haaren
- Verfassen, Verbreiten und/oder Zeigen von rassistischen Bildern oder Texten
- Nicht-Anerkennung der inhaltlichen Gleichwertigkeit von wissenschaftlicher und/oder künstlerischer Beschäftigung mit Rassismus
- Wiederbetätigung, Verhetzung, Aufruf zu Gewalt oder Diskriminierung
Religion
- verbale Äußerungen oder Gesten zu oder über eine Person oder eine Personengruppe, die auf religiösen Stereotypen beruhen z.B. in Bezug auf das Aussehen und die Bekleidung einer Person, ihre Fähigkeiten, ihr Essen, ihr Verhalten und/oder ihre (vermeintliche) Kultur (z.B. auch hinsichtlich der Stellung von Frauen oder einer vermeintlichen „Gewaltbereitschaft“)
- unerwünschte, entwürdigende Äußerungen, Beleidigungen und vermeintliche „Witze“, die sich auf die Religionszugehörigkeit einer Person beziehen
- Nicht-Rücksichtnahme auf religiöse Feiertage und Gottesdienste und/oder Gebetszeiten
Alter
- verbale Äußerungen oder Gesten die auf sich auf das Alter einer Person und/oder stereotype Annahmen über das Alter beziehen z.B. in Bezug auf ihre Fähigkeiten, ihren Körper, ihre „Seriosität“ und/oder „Expertise“, ihr Verhalten
- unerwünschte, entwürdigende Äußerungen, Beleidigungen und vermeintliche „Witze“, die sich auf das Alter einer Person beziehen
- das fachlich nicht gerechtfertigte Einbeziehen von Alter in der Bewertung von künstlerischer Eignung und/oder wissenschaftlicher Tätigkeit
- Anmerkungen zu einer vermeintlichen „zeitnahen Pensionierung“ oder Fragen nach dem Lebenslauf von Bewerber_innen, Studierenden oder Mitarbeiter_innen, die darauf abzielen, die Motivation und/oder die Fähigkeiten abzusprechen
Sexuelle Orientierung*
- verbale Äußerungen oder Gesten zu einer oder über eine Person/Personengruppe, die auf Stereotypen hinsichtlich der sexuellen Orientierung beruhen, z.B. in Bezug auf das Aussehen einer Person, ihren Körper, ihre Gesundheit, ihr Verhalten und/oder ihre Fähigkeiten
- unerwünschte, entwürdigende Äußerungen, Beleidigungen und vermeintliche Witze, die sich auf die sexuelle Orientierung einer Person beziehen
- unerwünschte invasive Fragen nach den sexuellen Praktiken, dem Familienstand und/oder den Beziehungsformen einer Person
- unerwünschtes bzw. wiederholtes Outing einer Person als homosexuell, bisexuell und/oder queer
- Abwertung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, queeren oder asexuellen Beziehungsformen und Familienmodellen
* Die Diskriminierung oder Belästigung von Trans*-, Inter*- und nicht-binären Personen ist Diskriminierung oder Belästigung aufgrund von Geschlecht, nicht auf Grund der sexuellen Orientierung.
Behinderung
- Nicht-Umsetzung von zumutbarer baulicher Gestaltung*
- Einbeziehen von fachlich nicht relevanten bzw. gerechtfertigten körperlichen Fähigkeiten und/oder normativen Verhaltensweisen von Personen z.B. in Bewertungen künstlerischer und/oder wissenschaftlicher Tätigkeiten oder in Stellenausschreibungen
- Verweigerung der Beförderung von mobilitätsbeeinträchtigten Personen bei Dienstreisen oder Exkursionen
- behindertenfeindliche, entwürdigende Bemerkungen zu oder über eine Person, beleidigende Äußerungen oder vermeintliche „Witze“
- invasive und entwürdigende Fragen nach dem Körper, körperlichen Fähigkeiten, der Sexualität, Verhaltensweisen, Diagnosen und (vermeintlichen) „Ursachen“ von Behinderungen und/oder Krankheiten
- gezielte Verweigerung von abweichenden Prüfungsmethoden und/oder Arbeitsmaterialien für anspruchsberechtige Studierende
- gezielte Verhinderung der Partizipation von Menschen mit Behinderung und/oder Krankheiten durch das Schaffen einer feindlichen Atmosphäre
* liegt nicht vor, wenn der Umbau rechtswidrig z.B. wegen „Denkmalschutz“ ist