Sexuelle Belästigung
Nein heißt Nein!
Sexuelle Belästigung ist kein Missverständnis!
Sexuelle Belästigung ist keine Schuld des Opfers!
Sexuelle Belästigung ist sexualisierte Gewalt und Diskriminierung!
Sexuelle Belästigung hat Rechtsfolgen und wird dienst- und/oder disziplinarrechtlich geahndet!
Sexuelle Belästigung an der mdw ist nicht nur unerwünscht, sondern verboten!
Sexuelle Belästigung liegt vor, wenn von Universitätsangehörigen oder Dritten gegenüber anderen Universitätsangehörigen oder Bewerber_innen ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten gesetzt wird, das die Würde einer Person beeinträchtigt oder dies bezweckt, für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht, entwürdigend, beleidigend oder anstößig ist und ein einschüchterndes, feindseliges, demütigendes oder zu Nachteilen führendes Arbeits- oder Studienumfeld für die betroffene Person schafft oder dies bezweckt.
Sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt betrifft alle Geschlechter; Frauen, Lesben, Bi- und Homosexuelle, Trans* und Inter* Personen sind aber öfters betroffen.
Die betroffene Person allein hat das Recht, sexuelle Belästigung als solche zu benennen und zu definieren, ob ein Verhalten unerwünscht, grenzüberschreitend und sexuell belästigend ist.
Sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt können sich zum Beispiel in folgenden Handlungen zeigen:
- unerwünschte, entwürdigende und/oder anzügliche Bemerkungen über das Aussehen, den Körper, das (sexuelle) Privatleben, Beziehungen und/oder die sexuelle Orientierung einer Person
- eindeutige sexualisierte Äußerungen, vermeintliche Witze und zweideutige Anspielungen sowie anzügliche und/oder sexistische Witze
- anzügliche Blicke, Hinterherpfeifen, Anstarren und/oder herabwürdigende, provozierende (sexualisierte) Gesten
- exhibitionistisches Verhalten
- unangemessene körperliche Berührungen und/oder scheinbar „zufällige“, jedoch gezielte, unangemessene körperliche Berührungen
- unerwünschte Einladungen und/oder Geschenke
- Verfassen, Verbreiten, Zeigen und/oder zur Schau stellen von sexualisierten und/oder pornographischen Bildern, Texten oder Objekten im Arbeitskontext
- „Stalking“: Nachstellen, Verfolgen und/oder Überwachen einer Person, andauernde unerwünschte Versuche, mit einer Person in Kontakt zu treten, Eindringen in den Privatraum einer Person
- sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt, die mit Versprechen von Vorteilen oder Androhen von Nachteilen in Bezug auf die Arbeit oder das Studium verbunden sind
- Aufforderung zu körperlichen Annäherungen und sexuellen Handlungen
- sexuelle und körperliche Übergriffe, Nötigung und Vergewaltigung
Sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt ergeben sich nicht aus fachlichen oder pädagogischen Gründen!
Bitte wenden Sie sich an den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen, wenn Sie sexuell belästigt werden. Wir empfehlen außerdem, zeitnah ein Gedächtnisprotokoll zu erstellen; dies kann im weiteren Verlauf sehr hilfreich sein!
Schauen Sie nicht weg, wenn andere sexuell belästigt oder mit sexualisierter Gewalt konfrontiert werden! Unterstützen Sie die Betroffenen und verweisen Sie diese an den AKG.
Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet!