Rechtliche Grundlagen
Gesetze
Universitätsgesetz 2002 (UG)
Gleichstellung gehört nach dem Universitätsgesetz zu den leitenden Grundsätzen und Aufgaben der Universität. Das Universitätsgesetz bestimmt, dass jede Universität einen Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen einzurichten hat und regelt dessen Zusammensetzung, Rechte und Pflichten (§ 42). Zudem regelt es, dass jede Universität einen Frauenförderungsplan und einen Gleichstellungsplan in der Satzung zu verankern hat (§ 20b).
Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG)
Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern, Frauenförderung, sowie die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung (Antidiskriminierung) in Dienst- und Ausbildungsverhältnissen sowie das Diskriminierungsverbot im Zusammenhang mit einem Studium. Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz unterscheidet zwischen einer unmittelbaren und einer mittelbaren Diskriminierung und regelt, dass sexuelle Belästigung und geschlechtsbezogene Belästigung Diskriminierung auf Grund des Geschlechtes sind.
Satzung der mdw
Satzungsteil AKG
Der Satzungsteil Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen regelt die Anzahl und Zusammensetzung der Mitglieder des AKG sowie deren Funktionsperiode und Entsendung.
Frauenförderungsplan (FFP)
Das Ziel des Frauenförderungsplans ist die Beseitigung bestehender Unterrepräsentationen von Frauen in allen Organisationseinheiten, auf allen Hierarchieebenen, in allen Funktionen und Tätigkeiten und die Umsetzung von Gleichstellung und Frauenförderung in Personalpolitik, Verteilung der Ressourcen, Forschung, Erschließung der Künste und Lehre. Daneben enthält der Frauenförderungsplan Bestimmungen zur geschlechtergerechten Sprache, Gender Mainstreaming und dem Auf- und Ausbau von Frauenforschung und Gender Studies an der mdw.
Gleichstellungsplan
Der Gleichstellungsplan dient – neben dem Frauenförderungsplan – der Umsetzung der verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Vorgaben zur tatsächlichen Gleichstellung und Gleichbehandlung aller Universitätsangehörigen. Umfasst sind die Kerndimensionen von Diversität, nämlich Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter, sexuelle Orientierung und Behinderung.
Gender Equality Plan
The Gender Equality Plan provides a summary of mdw’s provisions concerning the recommended process-oriented criteria for GEPs in relation to dedicated resources; data collection and monitoring (analysing sex- and/or gender-disaggregated data on personnel and students); and awareness-raising activities and training on gender equality and unconscious gender biases.
Ordnungen / Richtlinien
Geschäftsordnung des AKG
Unsere Geschäftsordnung regelt das Funktionieren und die Verfahrensweisen des Arbeitskreises sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder.
Richtlinie des Rektorats zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt
Die mdw ist bestrebt, ein Umfeld zu schaffen, in dem ein respektvolles Miteinander aller Universitätsangehörigen möglich ist. Als besondere Ausprägungen von Diskriminierung und Machtmissbrauch stehen sexuelle Belästigung, geschlechtsbezogene Belästigung, Belästigung aufgrund der sexuellen Orientierung sowie Formen von sexualisierter Gewalt in Widerspruch zu den zentralen Grundsätzen und Werten der mdw. In Zusammenspiel mit dem Code of Conduct der mdw ist es Ziel dieser Richtlinie, jegliche Form von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an der mdw zu verhindern.