Coffee Lectures - Integrität an Universitäten


Integrität im wissenschaftlichen und künstlerischen Studien-, Lehr- und Forschungsbetrieb

Der Beitrag beleuchtet zunächst den Hintergrund und den politischen Willen der neuen gesetzlichen Regelungen zur Integrität im wissenschaftlichen und künstlerischen Studien-, Lehr- und Forschungsbetrieb im § 2a Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz. Nach der Vorstellung dieser neuen Gesetzesbestimmung stellen wir uns die Frage, was sich konkret gegenüber der alten Rechtslage geändert hat und wo Universitäten aktiv werden können und müssen.

 

Über die Vortragende

MinRin Mag.a Babette Klemmer-Senk
Abteilung Universitätsrecht und Internationales Hochschulrecht im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien und Gerichtsjahr im Sprengel des OLG Wien. 1989-2002 Referentin in der Abteilung für Hochschullegistik. 2002-2016 Referentin in der Abteilung Kunst- und Kulturvermittlung an Schulen. 2008-2014 stellv. Leiterin der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen im BMBWF. 2016-2021 stellv. Leiterin und 2021-2023 prov. Leiterin der Abteilung Kunst, Kultur und Kreativität. Seit Herbst 2023 wieder in der Hochschullegistik im Team der Abteilung IV/9 des BMBWF (Universitätsrecht und Internationales Hochschulrecht) und seit März 2024 Menschenrechtskoordinatorin des BMBWF im Bereich Wissenschaft und Forschung.      

 

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