Coffee Lectures - Integrität an Universitäten


EU Artificial Intelligence Act für Universitäten

Der KI-Rechtsakt (AIA) hat Romanlänge. Doch welche Kapitel sind für Unis besonders wichtig?
Wir werden in der Coffee Lecture eine kleine Vermessung der universitären KI-Pflichten vornehmen: Wir werden sehen, dass Forschungs-KI von der Anwendunbarkeit der AIA ausgenommen ist, die datenschutzrechtliche Wissenschaftsprivilegierung lässt grüßen. Andere Hochrisiko-KI-Anwendungen (und das sind alle mit Bildungs- und Bewertungsbezug) sind indes sehr wohl geregelt. Hier bestehen dann auch umfassende Verpflichtungen für Universitäten, die diese einsetzen, so namentlich die Verpflichtung, KIKompetenzen zu vermitteln, damit alle
Uni-Angehörigen KISysteme sachkundig verwenden sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, im Bewusstsein haben. Darüber hinaus werfen gerade generative KI-Modelle spannende Rechtsfragen im Datenschutzrecht und Urheberrecht auf.

 

Über den Vortragenden

Univ.-Prof. Dr. Matthias Kettemann, LLM
Universität Innsbruck

Matthias Christoph Kettemann ist Universitätsprofessor für Innovation, Theorie und Philosophie des Rechts am Institut für Theorie und Zukunft des Rechts. Nach Studien der Rechtswissenschaften in Graz, Genf und als Fulbright und Boas-Stipendiat an der Harvard School promoviert er mit einer Arbeit zur Rechtsstellung des Individuums im Völkerrecht bei Prof. Benedek in Graz. 2014 wurde er als Postdoktorand an den Exzellenzcluster „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ der Goethe-Universität Frankfurt gerufen, wo er sich bei Prof. Kadelbach und Prof. Vesting am Institut für Öffentliches Recht der Goethe-Universität Frankfurt am Main mit einer Arbeit zur normativen Ordnung des Internets habilitierte und die Lehrbefugnis für Völkerrecht, Internetrecht und Rechtstheorie erhielt. Im WS 2019/2020 vertrat er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Menschenrechte und die Hengstberger-Professur für Grund- und Zukunftsfragen des Rechtsstaates am Institut für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und vom SS 2020 bis SS 2021 den Lehrstuhl für Internationales Recht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Seit 2021 ist er Universitätsprofessor für Innovation, Theorie und Philosophie des Rechts am Institut für Theorie und Zukunft des Rechts an der Universität Innsbruck. Er hat dort das IQEL - Innsbruck Quantum Ethics Labs gegründet, das sich mit zentralen Fragen der ethischen Nutzung von Quantentechnologie auseinandersetzt. 2024 wurde Matthias C. Kettemann von der Generalsekretärin der UNO-Bildungs- und Wissenschaftsorganisation UNESCO für vier Jahre zum Mitglied der World Commission on the Ethics of Scientific Knowledge and Technology (COMEST) ernannt.

 

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