Aus den Statuten des Vereins Alumni-Netzwerk Musikpädagogik:

§ 2 Zweck

Der Verein, dessen Tätigkeit gemeinnützig, unpolitisch und nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt:

  1. Kontakte und Pflege freundschaftlicher Beziehungen zwischen Lehrenden, Studierenden und Absolvent_innen musikpädagogischer Studien: Instrumental(Gesangs)Pädagogik, Musikerziehung/Instrumentalmusikerziehung, Musik- und Bewegungspädagogik, Musiktherapie sowie musikpädagogische Lehrgänge) an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und zwischen gleichgerichteten Institutionen im In- und Ausland.
  2. Förderung und Unterstützung der Aufgaben und Interessen des Bereichs Musikpädagogik an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
  3. Pflege internationaler Beziehungen im Interesse der Musikpädagogik.
  4. Weiterbildung und Lebenslanges Lernen in wechselseitiger Kooperation zwischen den Absolvent_innen und der Musikuniversität.
  5. Unterstützung in Not geratener Vereinsmitglieder. Dies kann vor allem durch Stipendien, einmalige Zuwendungen und dergleichen geschehen.

 

§ 3 Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes

  1. Der Vereinszweck soll durch die in den nachfolgenden Absätzen 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
  2. Als ideelle Mittel dienen insbesondere:

a) die Durchführung von Seminaren, Kursen, Tagungen, Wettbewerben, Ausstellungen, Kongressen, Vorträgen, Diskussionsforen, geselligen Zusammenkünften und etwaigen begleitenden Veranstaltungen im Rahmen sowie im Bereich der Universität und in der Öffentlichkeit,

b) die Vergabe von musikpädagogischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Auftragsarbeiten,

c) Konzerte und sonstige kulturelle Veranstaltungen,

d) musikpädagogische und andere wissenschaftliche Schriften, Herausgabe eines Mitteilungsblattes, sonstige Publikationen,

e) umfassende Information über Musikpädagogik in Form von diesbezüglicher Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen aller Art sowie der Herausgabe und Verbreitung von Informationsschriften,

f) Kontakt und Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Expert_innen, nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen, die gleiche Zwecke wie der Verein verfolgen,

g) Bearbeitung konkreter Vorschläge und Anliegen sowie Übermittlung an die zuständigen Behörden und Stellen.

  1. Die erforderlichen materiellen Mittel sollen insbesondere aufgebracht werden durch die Vereinsbeiträge der Mitglieder, durch öffentliche und private Zuwendungen jeder Art wie z. B. Spenden, Subventionen usw., durch Erträgnisse des Vereinsvermögens und durch Einnahmen jeder Art aus Veranstaltungen, Werbung und dergleichen.

Dieser Ausschnitt dient der allgemeinen Information über den Verein Alumni-Netzwerk Musikpädagogik.