Identifikation

Signatur

AT-MDWA 2

Titel

Personalakten

Entstehungszeitraum

1909 – –

Verzeichnungsstufe

Bestand

Umfang

ca. 62 lfm

Kontext

Provenienzstelle

Die für die Personalverwaltung zuständigen Stellen: Sekretariat (1909-1931) bzw. teilweise parallel Rektoratskanzlei (1924-1931), Präsidialkanzlei (1931-1970), Rektoratskanzlei (1970-1971), Personalreferat (1971-1990), Personalabteilung (1990-2004) bzw. Abteilung für Personalmanagement (seit 2004).

 

Inhalt und innere Ordnung

Form und Inhalt

Personalakten ausgeschiedener Bediensteter der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und ihrer Vorgängereinrichtungen (Akademie, Fachhochschule bzw. Hochschule für Musik und darstellende Kunst) seit 1909. Aus den Personalakten sind Anstellungsdaten (Zeitraum, Verwendung), ebenso (etwa ab den 1930er Jahren) weiterführende Informationen zur Person (v.a. Lebensläufe) zu ersehen bzw. sind (etwa ab den 1940er Jahren) großteils die Korrespondenzen mit den betreffenden Personen darin abgelegt.

 

Bewertung und Kassation

Die Bewertung folgt der Bundesarchivgutverordnung bzw. der Verordnung der Bundesregierung über nicht archivwürdiges Schriftgut des Bundes.

Archiveigene Bewertungsrichtlinien sind in Arbeit.

 

Zugangs- und Benutzungsbedingungen

Zugangsbestimmungen

Es gelten die durch das Bundesarchivgesetz vorgegebenen gleitenden Sperrfristen sowie die Regelungen der Benützungsordnung.

Insbesondere sind Schutzfristen sowie daten- bzw. personenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten.

Für personenbezogenes Archivgut gilt eine Schutzfrist von 50 Jahren ab der letzten Bearbeitung (§ 8 Abs. 1 BArchG). Die Frist kann für Zwecke wissenschaftlicher Forschung auf 20 Jahre herabgesetzt werden (8 Abs. 5 Z. 1 bis 2 BArchG) oder durch eine schriftliche Einverständniserklärung der betroffenen Person unterschritten werden.

Zu beachten ist, dass eine Veröffentlichung personenbezogener Daten in Werken erst 10 Jahre nach dem Tod zulässig ist (§11 Abs. 1 BArchG). Ist das Todesjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 110 Jahre nach der Geburt der betroffenen Person.

 

Findhilfsmittel

Aufgrund der alphabetischen Ordnung sind keine Findhilfsmittel erforderlich.

 

Sachverwandte Unterlagen

Für Forschungen über Angehörige des Lehrkörpers stehen ergänzend Klassenkataloge (zu den abgehaltenen Lehrveranstaltungen geführte Listen der Studierenden) zur Verfügung. Für Forschungen über Angehörige des Verwaltungspersonals können Aktenserien der Verwaltungsakten von Relevanz sein.

Für die Zeiträume 1909 – 1919, 1934 – 1938 und von 1945 – 2003 stehen publizierte Jahresberichte zur Verfügung, denen Anstellungsdaten zu entnehmen sind.

 

Verzeichnungskontrolle

Bearbeiterinformation

Severin Matiasovits und Erwin Strouhal

 

Verzeichnungsgrundsätze

Der Bestand wurde entsprechend ISAD(G) erschlossen.

 

Datum/Zeitraum der Verzeichnung

Ersterfassung durch Erwin Strouhal 2013, seither laufende Erweiterung und Bearbeitung, zuletzt im Dezember 2019 durch Severin Matiasovits und Erwin Strouhal.