Berufungsverfahren nach § 98 UG
Das Verfahren zur Besetzung einer Universitätprofessur gestaltet sich mehrstufig. Im Laufe dieses Prozesses sind Rektorat, Rektorin, Senat, AKG und die Berufungskommission involviert. Die gesetzlichen Bestimmungen hierzu können Sie dem Universitätsgesetz 2002 entnehmen.
Die Abteilung OrganisationsRecht und Berufungsmanagement (inkl. Kompetenzzentrum für Akademische Integrität) versteht sich bei Berufungsverfahren als Schnittstelle zwischen Rektorin, Senat, Berufungskommissionen, den beteiligten Organisationseinheiten und den Bewerber_innen. Während des Verfahrens berät ORB (inkl. AKI) bei juristischen Fragen und betreut administrative Angelegenheiten. Vor der Entscheidungsphase der Rektorin werden sämtliche Verfahrenselemente einer umfangreichen juristischen Prüfung unterzogen.