Gesetzliche Bestimmungen
Die Universitätsprofessor_innen sind für Lehre, Entwicklung und Erschließung der Künste bzw. für Forschung in ihrem Fachbereich verantwortlich.
Es können in- oder ausländische Künstler_innen oder Wissenschaftler_innen mit einer entsprechenden künstlerischen oder wissenschaftlichen sowie beruflichen Qualifikation für das zu besetzende Fach bestellt werden. Die konkreten Voraussetzungen sind dem jeweiligen Ausschreibungstext zu entnehmen.
Nach Durchführung des Berufungsverfahrens gemäß § 98 UG werden die Universitätsprofessor_innen von der Rektorin bestellt.
Hier finden Sie die aktuelle Version des Universitätsgesetz 2002.