§ 99 Abs 4 UG


Berufungsverfahren nach § 99 Abs 4 UG sind vereinfachte Berufungsverfahren, durch die Universitätsdozent_innen und Assoziierte Professor_innen zu Universitätsprofessor_innen berufen werden können. Die Anzahl der zu besetzenden Stellen wird im Entwicklungsplan festgelegt. Nach Anhörung der Universitätsprofessor_innen des Fachbereichs sowie des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen wählt die Rektorin die bestgeeignete Person aus.

Genauere Informationen können Sie dem Satzungsteil Berufungsverfahren nach § 99 Abs 4 UG entnehmen.

 

Ansprechpersonen
 

für juristische Auskünfte:

DDr. Karl-Gerhard Straßl, MAS
Tel. +43 1 711 55 DW 6010
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Mag.a Martina Baravalle
Tel. +43 1 711 55 DW 6007
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für administrative Auskünfte:

Mag.a Karina Jelinek-Böhm
Büro der Rektorin
Tel. +43 1 711 55 DW 6004
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