§ 99 Abs 5-7 UG - Tenure-Track
Tenure-Track-Stellen nach § 99 Abs 5 bis 7 UG sind auf sechs Jahre befristet und beinhalten die Möglichkeit des Abschlusses einer Qualifizierungsvereinbarung. Nach Anhörung der Universitätsprofessor_innen des Fachbereichs wählt die Rektorin die_den Bestgeeignete_n aus. Personen, die nach sechs Jahren die vereinbarten Qualifierungsziele erreicht haben, erhalten eine unbefristete Stelle als „Assoziierte Professorin_Assoziierter Professor“.
Nähere Informationen finden Sie in den Richtlinien des Rektorats zu Stellen mit Qualifizierungsvereinbarung gem. § 99 Abs 5 UG.