Berufungsverfahren nach § 99a UG


Berufungsverfahren nach § 99a UG ermöglichen es der Rektorin, weltweit herausragende Künstler_innen und Wissenschaftler_innen ohne Ausschreibung befristet auf höchstens fünf Jahre zu Universitätsprofessor_innen zu berufen. Dazu hat die Rektorin die Universitätsprofessor_innen des Fachbereichs anzuhören. Die Anzahl der zu besetzenden Stellen ist gesetzlich limitiert und wird im Entwicklungsplan festgelegt. In sachlich gerechtfertigten Fällen kann die Berufung auch unbefristet erfolgen.

Genauere Informationen können Sie dem Satzungsteil Berufungsverfahren nach § 99a UG entnehmen.

 

Ansprechpersonen
 

für juristische Auskünfte:

DDr. Karl-Gerhard Straßl, MAS
Tel. +43 1 711 55 DW 6010
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Mag.a Martina Baravalle
Tel. +43 1 711 55 DW 6007
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für administrative Auskünfte:

Mag.a Karina Jelinek-Böhm
Büro der Rektorin
Tel. +43 1 711 55 DW 6004
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