Studienassistent_in, Inst. 25 (5 WStd.)
Bewerbungsfrist: Mittwoch, 14.08.2024
Am Institut für Alte Musik der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab Oktober 2024 eine befristete Stelle als
Studienassistentin_Studienassistent
zu besetzen.
Beschäftigungsausmaß: teilbeschäftigt mit 5 Wochenstunden
Vertrag: auf ein Jahr befristeter Arbeitsvertrag gem. § 30 Kollektivvertrag
Mindestentgelt: Gem. Kollektivvertrag beträgt das monatliche Bruttoentgelt € 324,90 (14 Mal).
Anstellungserfordernis: Studierende_Studierender einer Studienrichtung aus dem Bereich Alte Musik.
Aufgaben:
- Unterstützung in der Lehre sowie bei der Entwicklung und Erschließung der Künste, insbesondere Mitwirkung bei der Organisation von Veranstaltungen und Projekten des Instituts für Alte Musik (gute Deutsch- und Englischkenntnisse als Voraussetzung)
- Betreuung der Homepage und Facebook-Seite des Instituts
- Bereitstellen von Notenmaterial (Erfahrung mit Finale oder Sibelius erwünscht)
- Betreuung des Notenarchivs
- Mitarbeit bei Publikationen
- Stimmen von Cembali erwünscht
Ende der Bewerbungsfrist: 14. August 2024
Bewerbungen sind ausschließlich über das mdw-Bewerbungsportal www.mdw.ac.at/bewerbungsportal einzubringen. Sämtliche Unterlagen sind direkt im Portal in PDF-Form hochzuladen.
Die mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien achtet als Arbeitgeberin auf Gleichbehandlung aller qualifizierten Bewerber_innen unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder Behinderung.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Die mdw bekennt sich zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung bestmöglicher Arbeitsbedingungen für das künstlerische und wissenschaftliche Personal sowie des Recruiting. Für diese Bemühungen wurde der Universität das HR Excellence in Research-Label der Europäischen Kommission zuerkannt.
Sich bewerbende Personen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.
Die Rektorin: Ulrike Sych
Der hier angeführte Text entspricht dem im Mitteilungsblatt kundgemachten rechtsverbindlichen Ausschreibungstext (§ 20 Abs 6 Z 10 Universitätsgesetz).