Studienassistent_in (10 WStd.)
Bewerbungsfrist: Mittwoch, 20.11.2024
Am Institut für Musikwissenschaft und Interpretationsforschung der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich zum ehestmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Studienassistentin_Studienassistenten
zu besetzen.
Beschäftigungsausmaß: teilbeschäftigt mit 10 Wochenstunden
Vertrag: befristetes Arbeitsverhältnis bis 30. September 2025 gem. § 30 Kollektivvertrag
Mindestentgelt: Gemäß Kollektivvertrag beträgt das monatliche Bruttoentgelt € 649,80 (14 Mal).
Anstellungserfordernisse: Studierende_Studierender eines facheinschlägigen Bachelor-, Diplom- oder Magisterstudiums (Musikwissenschaft, Musiktheorie, Musikerziehung, Instrumental- und Gesangspädagogik, Tonmeister_innenstudium, Dirigieren)
Aufgaben:
- Tätigkeit als Forschungsassistentin_Forschungsassistent, d. h. Vorarbeiten für wissenschaftliche Vorhaben
- Mitwirkung in der Organisation
- Durchführung von Veranstaltungen bzw. Projekten
- Mitbetreuung der Forschungsinfrastruktur des Instituts (Bibliothek, Archiv etc.)
Ende der Bewerbungsfrist: 20. November 2024
Bewerbungen sind ausschließlich über das mdw-Bewerbungsportal www.mdw.ac.at/bewerbungsportal einzubringen. Sämtliche Unterlagen sind direkt im Portal in PDF-Form hochzuladen.
Die mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien achtet als Arbeitgeberin auf Gleichbehandlung aller qualifizierten Bewerber_innen unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder Behinderung.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Die mdw bekennt sich zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung bestmöglicher Arbeitsbedingungen für das künstlerische und wissenschaftliche Personal sowie des Recruiting. Für diese Bemühungen wurde der Universität das HR Excellence in Research-Label der Europäischen Kommission zuerkannt.
Sich bewerbende Personen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.
Die Rektorin: Ulrike Sych
Der hier angeführte Text entspricht dem im Mitteilungsblatt kundgemachten rechtsverbindlichen Ausschreibungstext (§ 20 Abs 6 Z 10 Universitätsgesetz).