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Universitätsassistent_in (PostDoc) für Gender Studies (100 %)

Bewerbungsfrist: Mittwoch, 27.11.2024

Am International Research Center Gender and Performativity (ICGP) der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. März 2025 eine Stelle als

Universitätsassistentin_Universitätsassistent (Post-Doc)
für Gender Studies

zu besetzen.

Beschäftigungsausmaß: vollbeschäftigt (100 %), Lehrverpflichtung: 4 SWS
Vertrag: 2 Jahre befristetes Arbeitsverhältnis mit Option auf Verlängerung um 4 Jahre

Mindestentgelt: Gemäß Kollektivvertrag beträgt das monatliche Bruttoentgelt € 4.752,30 (14 Mal).
Arbeitsort: Wien

Anstellungserfordernisse:

Gewünschte Qualifikationen:

Aufgaben:

Ende der Bewerbungsfrist: 27. November 2024

Bewerbungen sind ausschließlich über das mdw-Bewerbungsportal www.mdw.ac.at/bewerbungsportal einzubringen. Sämtliche Unterlagen (Motivationsschreiben, CV, Publikationsverzeichnis, einseitige Beschreibung des Forschungsinteresses/des aktuellen Projekts sowie Dissertation und 1–2 Artikel) sind direkt im Portal in PDF-Form hochzuladen. Hearings werden voraussichtlich am 18./19. Dezember 2024 stattfinden.

Die mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien achtet als Arbeitgeberin auf Gleichbehandlung aller qualifizierten Bewerber_innen unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder Behinderung.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal, insbesondere in Leitungsfunktionen, an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Die mdw bekennt sich zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung bestmöglicher Arbeitsbedingungen für das künstlerische und wissenschaftliche Personal sowie des Recruiting. Für diese Bemühungen wurde der Universität das HR Excellence in Research-Label der Europäischen Kommission zuerkannt.

Sich bewerbende Personen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.

Die Rektorin: Ulrike Sych

 

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Der hier angeführte Text entspricht dem im Mitteilungsblatt kundgemachten rechtsverbindlichen Ausschreibungstext (§ 20 Abs 6 Z 10 Universitätsgesetz).