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2 x Senior Lecturer (w/m/d) im Bereich Musikphysiologie (je 50 %), befristet

Bewerbungsfrist: Mittwoch, 11.12.2024

Am Institut für Musik- und Bewegungspädagogik/Rhythmik sowie Musikphysiologie der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien sind voraussichtlich ab 1. März 2025 zwei Stellen als

Senior Lecturer (w/m/d)
im Bereich Musikphysiologie

zu besetzen.

Beschäftigungsausmaß: teilbeschäftigt mit 50 % Beschäftigungsausmaß (10,5 WStd. Lehre)
Vertrag: befristetes Arbeitsverhältnis als Ersatzkraft, längstens bis 30. September 2030

Mindestentgelt: Gemäß Kollektivvertrag beträgt das monatliche Bruttogehalt mind. € 1.789,40 (14 Mal). Bei tätigkeitsbezogenen Vorerfahrungen ist ein Einstiegsgehalt von max. € 2.121,30 brutto möglich.

Anstellungserfordernisse:

Gewünschte Qualifikationen:

Aufgaben:

Zielgruppe: Studierende der Instrumental- und Gesangspädagogik, des Instrumentalstudiums, der Musikerziehung und der MBP/Rhythmik

Ende der Bewerbungsfrist: 11. Dezember 2024

Bewerbungen sind ausschließlich über das mdw-Bewerbungsportal www.mdw.ac.at/bewerbungsportal einzubringen. Sämtliche Unterlagen sind direkt im Portal in PDF-Form hochzuladen.

Die mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien achtet als Arbeitgeberin auf Gleichbehandlung aller qualifizierten Bewerber_innen unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder Behinderung.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal, insbesondere in Leitungsfunktionen, an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Die mdw bekennt sich zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung bestmöglicher Arbeitsbedingungen für das künstlerische und wissenschaftliche Personal sowie des Recruiting. Für diese Bemühungen wurde der Universität das HR Excellence in Research-Label der Europäischen Kommission zuerkannt.

Sich bewerbende Personen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.

Die Rektorin: Ulrike Sych

 

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Der hier angeführte Text entspricht dem im Mitteilungsblatt kundgemachten rechtsverbindlichen Ausschreibungstext (§ 20 Abs 6 Z 10 Universitätsgesetz).