Studienassistent_in für Buch und Dramaturgie (11 WStd.)
Bewerbungsfrist: Freitag, 17.01.2025
An der Filmakademie Wien – Institut für Film und Fernsehen der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. März 2025 eine Stelle als
Studienassistentin_Studienassistent
für Buch und Dramaturgie
zu besetzen.
Beschäftigungsausmaß: teilbeschäftigt mit 11 Wochenstunden
Vertrag: auf ein Jahr befristeter Arbeitsvertrag gem. § 30 Kollektivvertrag
Mindestentgelt: Gem. Kollektivvertrag beträgt das monatliche Bruttoentgelt € 742,28 (14 Mal).
Anstellungserfordernis: Studierende_Studierender einer facheinschlägigen Studienrichtung, bevorzugt des Bachelorstudiums Buch und Dramaturgie bzw. Masterstudiums Buch und Dramaturgie
Aufgaben:
- Kommunikation nach innen und außen, in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Buch und Dramaturgie
- Vernetzung der Studierenden der Fachrichtung Buch und Dramaturgie mit Studierenden der Fachrichtungen Regie und Produktion
- Mitwirkung bei der Organisation von Veranstaltungen und Projekten
- Weiterführung der Stoffbörse
- Unterstützung der Studierenden und fallweise dramaturgische Betreuung
Ende der Bewerbungsfrist: 17. Jänner 2025
Bewerbungen sind ausschließlich über das mdw-Bewerbungsportal http://www.mdw.ac.at/bewerbungsportal einzubringen. Sämtliche Unterlagen sind direkt im Portal in PDF-Form hochzuladen.
Die mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien achtet als Arbeitgeberin auf Gleichbehandlung aller qualifizierten Bewerber_innen unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder Behinderung.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal, insbesondere in Leitungsfunktionen, an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Die mdw bekennt sich zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung bestmöglicher Arbeitsbedingungen für das künstlerische und wissenschaftliche Personal sowie des Recruiting. Für diese Bemühungen wurde der Universität das HR Excellence in Research-Label der Europäischen Kommission zuerkannt.
Sich bewerbende Personen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.
Die Rektorin: Ulrike Sych
Der hier angeführte Text entspricht dem im Mitteilungsblatt kundgemachten rechtsverbindlichen Ausschreibungstext (§ 20 Abs 6 Z 10 Universitätsgesetz).