Filmton
Bewerbungsfrist: Sonntag, 01.12.2024
Am Institut für Kompositionsstudien, Ton- und Musikproduktion der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. Oktober 2025 eine Stelle als
Universitätsprofessorin_Universitätsprofessor
für Filmton
gem. § 98 UG zu besetzen.
Beschäftigungsausmaß: vollbeschäftigt
Vertrag: unbefristetes Arbeitsverhältnis gem. Kollektivvertrag
Mindestentgelt: Gem. Kollektivvertrag beträgt das monatliche Bruttoentgelt mindestens € 6.362,50 (14 Mal). Ein allfälliges höheres Gehalt, abhängig von Qualifikation und Vorerfahrungen, ist Gegenstand von Berufungsverhandlungen.
Im Rahmen der Curricula Tonmeister_in (Bachelor und Master) bietet die Spezialisierung Filmton eine einzigartige Möglichkeit, Filmton mit allen angrenzenden Aspekten des Mediums Film im künstlerisch-technischen Kontext der mdw mit intensiver theoretischer und praktischer Ausbildung zu studieren. Lehre und Forschung im Bereich Filmton an der mdw werden durch Synergien mit Medienkomposition und Filmmusikkomposition, visueller und auditiver Kunst, zukunftsweisenden Technologien sowie einem breiten Angebot unterschiedlicher musikalischer Genres flankiert.
Anstellungserfordernisse:
- ein dem Fachgebiet entsprechender abgeschlossener inländischer oder gleichwertiger ausländischer Studienabschluss (Diplom oder Master) bzw. eine gleich zu wertende künstlerisch-wissenschaftliche Eignung
- eine hervorragende Qualifikation für das zu besetzende Fach Filmton (Bereich: Filmtonmischung und Sound Design) in größtmöglicher Breite, nachzuweisen durch langjährige Berufspraxis als Mischtonmeister_in und Sounddesigner_in für Filme unterschiedlichster Genres, auch auf internationaler Ebene
- exzellente technische Kompetenzen für die Praxis der Filmtonmischung und des Sound Designs
Die erforderliche pädagogische und didaktische Eignung wird mittels einer Lehrprobe überprüft.
Gewünschte Qualifikationen:
- facheinschlägige Lehrerfahrung im postsekundären Bildungsbereich
- fundierte künstlerische und dramaturgische Qualifikationen im Bereich Film und Medien, die interdisziplinär über den Bereich Filmton hinausgehen
- zusätzliche Qualifikationen im Bereich Film und Videotechnik und der fachbereichsübergreifenden Integration des Filmtons (z.B. Experimentalfilm, Kino und Fernsehen bis zu Games und neuen Medien)
- fundierte praktisch-technische Kenntnisse in einschlägiger Hardware und Software (DAW, Controller, PlugIns, Restauration, ADR)
- Kenntnis der aktuellen technologischen Entwicklungen
Aufgabengebiete:
- Vertretung des Fachs Filmton in der Entwicklung und Erschließung der Künste
- Lehre im Bereich Filmton für Tonmeister_innen
- theoretische und künstlerisch-wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Tongestaltung in audiovisuellen Medien sowie mit der technischen Weiterentwicklung des Filmtons
- Betreuung studentischer Projekte, Qualifikationsarbeiten im prägradualen Bereich sowie künstlerisch-wissenschaftlicher Arbeiten
- Prüfungstätigkeiten
- Mitarbeit an Organisations- und Verwaltungstätigkeiten sowie Evaluierungsaufgaben
Ende der Bewerbungsfrist: 1. Dezember 2024
Bewerbungen sind ausschließlich über das mdw-Bewerbungsportal einzubringen. Sämtliche Unterlagen sind direkt im Portal in PDF-Form hochzuladen.
Die mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien achtet als Arbeitgeberin auf Gleichbehandlung aller qualifizierten Bewerber_innen unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder Behinderung.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Die mdw bekennt sich zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung bestmöglicher Arbeitsbedingungen für das künstlerische und wissenschaftliche Personal sowie des Recruiting. Für diese Bemühungen wurde der Universität das HR Excellence in Research-Label der Europäischen Kommission zuerkannt.
Sich bewerbende Personen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.
Die Rektorin: Ulrike Sych
Der hier angeführte Text entspricht dem im Mitteilungsblatt kundgemachten rechtsverbindlichen Ausschreibungstext (§ 20 Abs 6 Z 10 Universitätsgesetz).