Komposition
Bewerbungsfrist: Sonntag, 01.12.2024
Am Institut für Kompositionsstudien, Ton- und Musikproduktion der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. Oktober 2025 eine Stelle als
Universitätsprofessorin_Universitätsprofessor
für Komposition
gem. § 98 UG zu besetzen.
Beschäftigungsausmaß: vollbeschäftigt
Vertrag: unbefristetes Arbeitsverhältnis gem. Kollektivvertrag
Mindestentgelt: Gem. Kollektivvertrag beträgt das monatliche Bruttoentgelt mindestens € 6.362,50 (14 Mal). Ein allfälliges höheres Gehalt, abhängig von Qualifikation und Vorerfahrungen, ist Gegenstand von Berufungsverhandlungen.
Die ausgeschriebene Professur ist derzeit am Institut für Kompositionsstudien, Ton- und Musikproduktion im Studienzweig Elektroakustische Komposition neben den Studienzweigen Komposition und Medienkomposition verortet, wo sie zwischen dem aktuellen Diplomstudium Komposition/Musiktheorie und dem Universitätslehrgang Elektroakustische und Experimentelle Musik vermittelt. Im zukünftigen Studienplan Bachelor/Master (derzeit in Entwicklung) wird eine Synthese der genannten Studienstrukturen angestrebt; gleichzeitig ist eine Profilierung des Elektroakustisch-Experimentellen erwünscht, zu welcher der_die zukünftige Stelleninhaber_in mit seiner_ihrer Fachvertretung beitragen soll.
Anstellungserfordernisse:
- ein abgeschlossenes inländisches oder gleichwertiges ausländisches Hochschulstudium im Fach Komposition (Diplom oder Master) bzw. eine gleich zu wertende künstlerische Eignung
- eine hervorragende Qualifikation für das zu besetzende Fach Komposition mit Fokus auf Elektroakustische Komposition, nachzuweisen durch ein umfangreiches und profiliertes kompositorisches Schaffen auf dem Gebiet der elektroakustischen/elektronischen Musik neben Instrumental-/Vokalmusik
- aktive künstlerische Praxis im Fokusbereich
- facheinschlägige pädagogische und didaktische Erfahrung im Ausbildungs- oder Weiterbildungsbereich
Gewünschte Qualifikationen:
- facheinschlägige Lehrerfahrung im postsekundären Bildungsbereich
- künstlerische Arbeit anschlussfähig an Bereiche der Computermusik, Live-Elektronik, Digitalen Klangsynthese und Algorithmischen Komposition
- umfassende Kenntnis der aktuellen facheinschlägigen Hard- und Software verbunden mit intensiver Programmiererfahrung
Die erforderliche pädagogische und didaktische Eignung wird mittels einer Lehrprobe überprüft.
Aufgaben:
- Vertretung des Fachbereichs Komposition mit Fokus auf Elektroakustische Komposition in der Lehre sowie der Entwicklung und Erschließung der Künste
- Lehre in zentralen künstlerischen Fächern
- Betreuung von Qualifikationsarbeiten (Diplom-/Bachelor-/Masterarbeiten etc.)
- Mitwirkung bei künstlerischer Forschung der mdw (u.a. bei Team-Betreuung künstlerischer Dissertationen)
- Mitarbeit an der Entwicklung und Umsetzung musikalisch/künstlerischer Ausbildungsziele im Studienbereich Komposition/Musiktheorie im Hinblick auf einen neuen Studienplan
- Mitarbeit an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie an Evaluierungsaufgaben
- Prüfungstätigkeit
Ende der Bewerbungsfrist: 1. Dezember 2024
Bewerbungen sind ausschließlich über das mdw-Bewerbungsportal einzubringen. Sämtliche Unterlagen sind direkt im Portal in PDF-Form hochzuladen.
Die mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien achtet als Arbeitgeberin auf Gleichbehandlung aller qualifizierten Bewerber_innen unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder Behinderung.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Die mdw bekennt sich zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung bestmöglicher Arbeitsbedingungen für das künstlerische und wissenschaftliche Personal sowie des Recruiting. Für diese Bemühungen wurde der Universität das HR Excellence in Research-Label der Europäischen Kommission zuerkannt.
Sich bewerbende Personen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.
Die Rektorin: Ulrike Sych
Der hier angeführte Text entspricht dem im Mitteilungsblatt kundgemachten rechtsverbindlichen Ausschreibungstext (§ 20 Abs 6 Z 10 Universitätsgesetz).