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Referent_in für Gender- und Diversitätsaufgaben (30 WStd.)

Bewerbungsfrist: Sonntag, 27.10.2024

In der Stabstelle Gleichstellung, Gender und Diversität (GGD) der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 17. Februar 2025 eine Stelle als

Referent_in für
Gender- und Diversitätsaufgaben

zu besetzen.

Die Stabstelle Gleichstellung, Gender und Diversität der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist eine Einrichtung gemäß § 19 Abs 2 Z 7 UG. Sie verfolgt die Vermittlung von Gender- und Diversitätswissen sowie den Aufbau von Gender- und Diversitätskompetenz, die Verankerung von Gender Studies in den Studienplänen sowie die Inklusion von Gender- und Diversitätsfragen in die gesellschaftspolitischen Zielsetzungen der mdw. Einen Auszug über die vielseitigen Themen- und Aufgabenbereiche der Stabstelle finden Sie auf der Website unter https://www.mdw.ac.at/ggd/ueber-uns/.

Beschäftigungsausmaß: 30 Wochenstunden
Vertrag: unbefristet

Mindestentgelt: Gem. Kollektivvertrag beträgt das monatliche Bruttoentgelt € 2.449,70 (Verwendungsgruppe IVa, Grundstufe). Bei anrechenbaren Vorerfahrungen ist ein Einstiegsgehalt von max. € 2.918,30 brutto/Monat (Regelstufe 1) möglich.

Anstellungserfordernisse

Gewünschte Qualifikationen:

Aufgaben:

Ende der Bewerbungsfrist: 27. Oktober 2024

wir bieten

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bitte laden Sie diese auf das mdw-Bewerbungsportal www.mdw.ac.at/bewerbungsportal in PDF-Form hoch.

Die mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien achtet als Arbeitgeberin auf Gleichbehandlung aller qualifizierten Bewerber_innen unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder Behinderung.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Sich bewerbende Personen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.

Die Rektorin: Ulrike Sych

 

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Der hier angeführte Text entspricht dem im Mitteilungsblatt kundgemachten rechtsverbindlichen Ausschreibungstext (§ 20 Abs 6 Z 10 Universitätsgesetz).