Schulwart_in (40 WStd.)
Bewerbungsfrist: Mittwoch, 27.11.2024
In der Abteilung für Gebäude und Technik der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist ab sofort eine Stelle als
Schulwart_in
zu besetzen.
Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
Vertrag: unbefristet
Mindestentgelt: Gem. Kollektivvertrag beträgt das monatliche Bruttoentgelt € 2.181,80 (Verwendungsgruppe I, Grundstufe). Bei anrechenbaren Vorerfahrungen ist ein Einstiegsgehalt von max. € 2.320,90 brutto/Monat (Regelstufe 1) möglich.
Anstellungserfordernis: bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- bzw. Zivildienst
Gewünschte Qualifikationen:
- abgeschlossene Berufsausbildung
- mehrjährige Berufserfahrung
- Einsatzfreude und handwerkliches Geschick
- technisches Verständnis
- körperliche Belastbarkeit
- gute Kommunikationsfähigkeiten
- beste Umgangsformen
- Teamgeist
Aufgaben:
- Aufsicht über alle Universitätsräumlichkeiten
- Kontrolle der haustechnischen Einbauten sowie des präsentationstechnischen Equipments (bei Reinigung durch Fremdfirmen: Kontrolle der Reinigungsleistung)
- Weiterleitung von Mängeln bzw. eigenständige Behebung kleinerer Mängel
- Funktionskontrolle sicherheitstechnischer Anlagen
- Führen von Kontroll- und Wartungsbüchern
- fallweise können Vertretungstätigkeiten für Portier_innen und Schulwart_innen erforderlich sein
Ende der Bewerbungsfrist: 27. November 2024
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bitte laden Sie diese auf das mdw-Bewerbungsportal www.mdw.ac.at/bewerbungsportal in PDF-Form hoch. Anders eingereichte Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.
Die mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien achtet als Arbeitgeberin auf Gleichbehandlung aller qualifizierten Bewerber_innen unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder Behinderung.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Sich bewerbende Personen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.
Die Rektorin: Ulrike Sych
Der hier angeführte Text entspricht dem im Mitteilungsblatt kundgemachten rechtsverbindlichen Ausschreibungstext (§ 20 Abs 6 Z 10 Universitätsgesetz).