Aufgaben des Betriebsrats

 

Der Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal vertritt sowohl die Angestellten als auch die Beamtinnen und Beamten im Bereich des allgemeinen Universitätspersonals. Er ist gemäß Arbeitsverfassungsgesetz dazu berufen, die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu wahren und zu fördern. Wir haben in Erfüllung unserer Aufgaben dafür einzutreten, dass die geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge und Kollektivverträge zu Gunsten der ArbeitnehmerInnen eingehalten und durchgeführt werden.

 

Für die der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zugewiesenen Beamtinnen und Beamte bleiben nach §9 auch die Mitwirkungsrechte des Bundespersonalvertretungsgesetzes grundsätzlich bestehen. Der Betriebsrat bleibt daher für die Beamtinnen und Beamten in der Funktion eines Dienststellenausschusses tätig.

 

Wir Betriebsräte wollen eine Service- und Beratungsstelle für das " allgemeine Universitätspersonal " sein.

 

Bitte wenden Sie sich jederzeit vertrauensvoll an uns!