Betriebsrat / Dienststellenausschuss
Unsere Kompetenzen
Aufgabe des Betriebsrates ist es, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Beschäftigten zu vertreten. Abgesehen von vertraulicher Einzelberatung und personeller Mitwirkung hat der Betriebsrat die Aufgabe, an der Austragung von Interessengegensätzen mit dem Ziel der Erhaltung und Sicherung des Betriebsfriedens mitzuwirken. Zur Erfüllung seiner Aufgaben stehen dem Betriebsrat Mitwirkungsrechte zu. Dazu gehören
- Auskunfts- und Informationsrechte
- Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften
- Interventionsrechte
- Soziale Mitwirkungsrechte hinsichtlich betrieblicher Berufsausbildung und Wohlfahrtseinrichtungen
- Frauenförderung
- Arbeitsschutz
- Zustimmungsrechte
- Eingeschränktes Stimmrecht im Universitätsrat
Für die Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats gelten die Bestimmungen der Arbeitsverfassung, weshalb im universitären Bereich einzig bei den Betriebsratswahlen über die Kuriengrenzen hinweg gleiches Wahlrecht existiert. Die Betriebsräte aller österreichischen Universitäten sind eng untereinander vernetzt und in ständigem Kontakt mit Personen, deren Fachexpertise für die Aufgabenerfüllung unerlässlich ist. Außerdem besteht eine intensive Zusammenarbeit mit der Universitätsgewerkschaft, die Vertragspartnerin für den Universitäten-Kollektivvertrag auf Seite der Arbeitnehmerinnen und -nehmer ist und im Rahmen der Begutachtungsverfahren für Gesetzesänderungen Stellung bezieht.
Für Sie als Angestellte des künstlerischen und wissenschaftlichen Personals bedeutet dies,
- dass Sie sich vertrauensvoll unter garantierter Beachtung der Verschwiegenheitspflicht mit sämtlichen Aspekten Ihres Anliegens aus dem Bereich Ihrer dienstlichen Tätigkeit an uns wenden können,
- dass Sie sich rechtzeitig im Fall von Konflikten mit dienstvorgesetzten Personen zur Beratung an uns wenden sollten,
- dass Sie sich besonders dann, wenn Sie sich gemobbt oder diskriminiert fühlen, an uns wenden können bzw. dann, wenn Sie in Ihrem beruflichen Umfeld Handlungen beobachten, die die Menschenwürde verletzen,
- dass Sie ganz allgemein Anregungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen vorbringen können, für die wir uns so gut wie möglich an zuständiger Stelle einsetzen,
- dass wir Ihre arbeitsrechtlichen Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantworten werden,
- dass wir die Interessen unserer Beschäftigten gegenüber den mit Arbeitgeberfunktion ausgestatteten Personen und bei den Kollektivvertragsverhandlungen vertreten.
Bitte denken Sie daran, dass Sie in allen dienstrechtlichen Angelegenheiten ein Recht auf betriebsrätliche Unterstützung und Vertretung haben. Sie können sich jederzeit an ein Mitglied Ihrer Wahl des Betriebsrats wenden.
Kettenverträge
UNILEX Sonderheft, Anneliese Legat zum 65. Geburtstag
Der ULV zur aktuellen Universitätspolitik 2020/21
Artikel in der Wiener Zeitung
Der ULV zum Regierungsprogramm 2020
Artikel in der Wiener Zeitung und auf der Webseite der U-GÖD
Artikel im Standard
Wider die Verrohung des Denkens
Das spezifische Gewicht von Kunst
Notgroschen für die Universitäten
ULV Flyer Juni/2017
Publikation des Zentralausschusses für die Universitätslehrerinnen und -lehrer:
ULV Flyer August/2016:
Gehaltsabschluss 2024
Gehaltsabschluss 2023
Gehaltsabschluss 2022
Gehaltsabschluss 2021
Gehaltsabschluss 2020
Gehaltsabschluss 2019
Gehaltsabschluss 2018
Gehaltsabschluss 2017
Gehaltsabschluss 2016
1. für Beschäftigte gem. VBG und BDG ab 1.1.2016:
Ab 1. Jänner 2016 werden (bei einer Laufzeit bis 31. Dezember 2016) die Gehälter der Beamtinnen und Beamten des Dienststandes (soweit sie nicht gemäß § 17 PTSG zugewiesen sind), die Monatsentgelte der Vertragsbediensteten und der Bediensteten mit einem Sondervertrag, in dem keine andere Art der Valorisierung vorgesehen ist, um 1,3 % erhöht. Die Zulagen und Vergütungen, die im Gesetz in Eurobeträgen ausgedrückt sind, mit Ausnahme des Kinderzuschusses, sowie die Überleitungsbeträge werden ab 1. Jänner 2016 um 1,3 % erhöht.
2. für Beschäftigte auf Basis des Kollektivvertrags ab 1.1.2016:
Die Monatsentgelte werden per 1. Jänner 2016 für das Jahr 2016 um 1,26 Prozent erhöht; diese Erhöhung gilt mit demselben Prozentsatz auch für die Zulagen. Dieser Einigung über die Anhebung für das gesamte Jahr 2016 (Laufzeit der Vereinbarung 12 Monate) liegt das Verhandlungsziel der GÖD zugrunde, die Kaufkraft der an den Universitäten beschäftigten Kolleginnen und Kollegen durch Anhebung der Gehälter über die reine Inflationsabgeltung von 1,06 % hinaus zu stärken.
Als familienpolitische Errungenschaft konnte erreicht werden, dass im Falle der Ablaufhemmung eines befristeten Arbeitsverhältnisses bei werdenden Müttern für die Dauer des Beschäftigungsverbotes für diesen Zeitraum der Anspruch auf Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) aufrecht bleibt.
Vereinbart wurde, dass die Durchrechnung der Lehre über 2 aufeinanderfolgende Studienjahre ab Oktober 2016 studienjahrbezogen erfolgen wird.
- Bericht des Rechnungshofes zu den Auswirkungen des Kollektivvertrags für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten:
- Einigung zwischen GÖD und Dachverband für 2015: Die Monatsentgelte werden per 1. Jänner 2015 für das Jahr 2015 um 1,8 Prozent erhöht; diese Erhöhung gilt mit demselben Prozentsatz auch für die Zulagen. Diese Einigung gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Basis des Kollektivvertrags, nicht aber für Bedienstete nach VBG und BDG!
- Informationen der Gewerkschaft öffentlicher Dienst zum Pensionskonto:
- Rechtsprechung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern:
Betriebsrat für das wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal
AvW-Platz L 0129
T. +43 1 71155-8210
F. +43 1 71155-8219