Ethikkommission

Mensch und Musik sind untrennbar, demzufolge auch Musik und Ethik. Musik bedeutet Schöpfung, Musik bringt hervor, beeinflusst, formt Emotionen, Persönlichkeitsprofile, schafft psychische Befindlichkeiten, Bewusstseinsräume, Musik verändert, übt Macht aus, entscheidet über Bildung und Zerfall von Kommunitäten, über Zughörigkeit und Entfremdung. Musik ist ein Brückenschlag zur Transzendenz, kreiert neue Zugänge zur individuellen Immanenz, zum Menschen und seinem Selbstsein, seiner Identität, einschließlich seiner intimsten Sphären. Die Anwendung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien erweitert die Schöpfungs-, Vermittlungs-, Wirkungs-, Transformationskraft sowie das Vermarktungspotenzial der Musik beträchtlich.

Als Gegenstand wissenschaftsdidaktischer Vermittlung und Forschung steht die Musik im Raum als unmittelbarer Dialogpartner der Wissenschafts- und Forschungsethik. Wissenschaftsethik umfasst die Gesamtheit wissenschaftlich grundgelegter und legitimierter, wertbasierter Regeln und Normen, die ihrerseits wieder auf das Leben der Menschen empirisch zurückwirken. Die Forschungsethik widmet sich Fragen, die sich mit dem Verhältnis zwischen Forschenden und Beforschten, der Gestaltung ihrer Beziehung und deren Wechselwirkungen auseinandersetzen.

Prof. Hon.-Prof. Mag. DDr. Heinrich Badura

 

Die Ethikkommission steht gemäß dem ihr satzungsmäßig erteilten Auftrag als inneruniversitäre Einrichtung im Dienste der Wahrung physischer und psychischer Integrität aller in die jeweiligen Forschungsprojekte involvierten Personen, der Unantastbarkeit ihrer Würde, des Schutzes ihrer Rechte und ihres integralen Wohlergehens einschließlich einer ethisch geprägten, effizienzbasierten Güterabwägung, Risiko- und Folgenabschätzung. Mit diesem Anspruch agiert sie im Einklang mit den Ethischen Grundsätzen der Europäischen Charta für Forschende und weiteren einschlägigen internationalen Standards.

Eine entsprechende Verfahrensregelung und ein Antragsformular gelten als bindende, transparente Vorlage für eine Antragsstellung an die Kommission.

 

Sitzungstermine und Einreichfristen

Die Sitzungen finden im Januar (Ende Einreichfrist 1.1.), März (Ende Einreichfrist 1.3.),
Juni (Ende Einreichfrist 1.6.) und Oktober (Ende Einreichfrist 1.10.) statt.