Barzahlungen
Eine Barauszahlung ist in Ausnahmefällen möglich. Das Honorar wird nur an die/den WerkvertragnehmerIn in der Finanzbuchhaltung ausbezahlt. Die Ausbezahlung durch Institute bzw. Dienstleistungseinrichtungen ist nicht möglich.
Des Weiteren ist eine persönliche Vorauszahlung des Honorars durch Instituts- bwz. DL-Bedienstete nicht gestattet.
Sollte eine Barzahlung des Honorars unbedingt notwendig sein, bitte folgendes beachten:
- Da in der Finanzbuchhaltung nur sehr geringe Barmittel vorhanden sind, bitte den Termin und die Höhe des Honorars mit Fr. Eschelmüller rechtzeitig abklären.
- Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn alle Unterlagen (Werkvertrag, Honorarnote und bei ausländischer VertragspartnerIn das ZS-QU 1) vollständig ausgefüllt vorgelegt werden.
- Bitte beachten Sie, dass die Honorarnote vor der Auszahlung von der/vom Anordnungsbefugten zu unterschreiben ist.
Ansprechpersonen für Werkverträge:
Gabriella Iszlay (DW 6827)
Julia Kitzinger (DW 6811)
mdw-rechnungen@mdw.ac.at
Ansprechperson für Barzahlungen:
Sabine Eschelmüller (DW 6813)
eschelmueller@mdw.ac.at