Steuerbare Umsätze
Lt. § 4 des UG2002 sind Universitäten juristische Personen öffentlichen Rechts. Universitäten sind im Rahmen ihrer hoheitlichen Tätigkeit keine Betriebe gewerblicher Art im Sinne des § 2 KöStG und unterliegen daher weder der Umsatzsteuer, noch sind sie vorsteuerabzugsberechtigt. Jedoch sind sie als Körperschaften des öffentlichen Rechts nach § 2 Abs. 3 des UStG 1994 bei Tätigkeiten gewerblicher Art steuerbar.
Ansprechpersonen:
Mag. Edith Detter (DW 6822)
detter@mdw.ac.at
Sabine Eschelmüller (DW 6813)
eschelmueller@mdw.ac.at