Steuerbare Umsätze
Ansprechpersonen:
Mag. Edith Detter (DW 6822)
detter@mdw.ac.at
Sabine Eschelmüller (DW 6813)
eschelmueller@mdw.ac.at
Sponsoring
Steuerrelevant
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Werbewirksame Gegenleistung, das sind zum Beispiel:
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Benennung einer Veranstaltung nach Sponsor
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Benennung von Gebäuden oder Räumen nach Sponsor
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Werbung für Sponsor auf Gegenständen oder Fahrzeugen
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Namensnennung des Sponsors in Eröffnungsreden oder Presseberichten
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Namensnennung oder Logo auf Eintrittskarten
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Schaltung eines Links auf Universitätshomepage zu Websites oder Werbehinweisen des Sponsors
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Hervorgehobene Hinweise auf Sponsor
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Hinweise auf Produkte des Sponsors
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Schaltung von reinen Werbehinweisen des Sponsors in Broschüren und Veranstaltungsheften
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Aufbau eines Messestandes
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ProductPlacement (werbewirksame Integration eines Produktes des Sponsors in den Ablauf einer Veranstaltung)
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Nicht steuerrelevant
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Reine Spende
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Preisgeldstiftung
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Ohne werbewirksame Gegenleistung, d.h. bloße Namensnennung oder Logo des Sponsors ohne besondere Hervorhebung
Achtung! Auch unbare Gegengeschäfte sind zu versteuern!
- Bei Printwerbung ist auch die Werbeabgabe (5%) zu berücksichtigen!
- Wenn werbewirksame Gegenleistung im Vertrag nicht bewertet ist, dann ist gesamter Sponsorbetrag zu versteuern!
- Bei Namensnennung empfiehlt sich z.B. folgende Formulierung „mit Dank an unsere Freunde und Förderer“
Sponsoringvereinbarung deutsch