Angebote / Bestellungen
Bei Gütern und Leistungen, so sie von verschiedenen Firmen angeboten werden, ist der Bestbieter zur Wahrung eines sparsamen und wirtschaftlichen Umgangs zu ermitteln.
Die derzeit geltende „Geringfügigkeitsgrenze" für Anschaffungen, ab der jedenfalls zusätzlich die Einbindung der Beschaffungsabteilung und eine schriftliche Bestellung erforderlich sind, liegt ab 2024 bereits bei 5.000,-- EUR, da Bestellungen schriftlich zu dokumentieren sind.
Weiterhin gilt ebenfalls, dass ab 5.000,-- EUR drei Angebote einzuholen sind, damit bei einer externen Überprüfung ein sparsamer Umgang mit Steuermitteln nachgewiesen werden kann.
Die Angebote sind im Rahmen der Rechnungsbestätigung an die Finanzbuchhaltung zu übermitteln. Das Fehlen von mehreren Angeboten ist nur in Ausnahmefällen gestattet und nachvollziehbar zu begründen (z.B.: Leistungen/Anschaffungen, die aufgrund ihrer speziellen Form nur von einer Firma angeboten werden). Beachten Sie bitte auch die Beschaffungsrichtlinie.
Ansprechpersonen:
Julia Kitzinger (DW 6811)
Suzana Rukavina (DW 6824)
Jan Philipp Brückler (DW 6821)
mdw-rechnungen@mdw.ac.at