Fagott
Zulassungsprüfung für das Masterstudium
Die Zulassungsprüfungen für das Masterstudium finden für das Wintersemester am Ende des abgelaufenen Sommersemesters statt. (Also z.B. für das WS 2021/22 im Mai/Juni 2021)
Für das Sommersemester finden die Zulassungsprüfungen jeweils im Jänner davor statt. (z.B. für das Sommersemester 2022 findet die Zulassungsprüfung im Jänner 2022 statt).
Hinweis: Absolventen*innen des Bachelorstudiums können ihre Zulassungsprüfung nach wie vor im Rahmen ihrer Abschlussprüfung absolvieren, allerdings nur zu den im Text vorgesehenen Zeitfenstern.
Prüfungsanforderung für die Masterprüfung
Die Zusammenstellung des Programms für die interne und öffentliche Diplomprüfung soll so erfolgen, dass die individuellen künstlerischen Fähigkeiten der Kandidatin/des Kandidaten möglichst umfassend zur Geltung kommen können. Das zu wählende Programm setzt sich aus sechs repräsentativen und anspruchsvollen Werken aus mindestens vier Stilepochen zusammen. Eine Komposition sollte sich in der Tonsprache wesentlich von der des 19.Jahrhunderts unterscheiden. Das Prüfungsprogramm muss sowohl ein Solostück, als auch ein Werk aus dem Bereich der Kammermusik beinhalten. Die Teilung des Programms für den internen und jenes für den öffentlichen Teil bleibt der Kandidatin/dem Kandidaten überlassen. Die reine Spielzeit der internen Diplomprüfung beträgt ca. 20 Minuten. Der zweite Prüfungsteil findet im Rahmen einer öffentlichen Konzertveranstaltung statt und sollte zwischen 30 und 40 Minuten dauern. Das Gesamtprogramm ist dem Vorsitzenden der Prüfungskommission vor der internen Diplomprüfung
zu übergeben. Verwenden Sie folgende Vorlage.
Dem Franz Schubert Institutsteam ist es ein Anliegen in Prüfungsprogrammen (und Studienkonzerten) den Anteil von Werken von Komponistinnen zu erhöhen. Deshalb sind wir am Überarbeiten (Ergänzen/Erweitern) möglicher Prüfungsliteratur und möchten Sie anregen dieses Bestreben in den Überlegungen zu Ihrem Programm zu berücksichtigen.
Im Programm sollte ein Werk mit persönlicher Schwerpunktbildung enthalten sein:
z. B.: Improvisation, Orchesterstellen, Barockfagott, Kontrafagott, Ornamentik, Kadenzen, Eigenkomposition, Arrangement,....
A) VORTRAG EINES KÜNSTLERISCHEN PROGRAMMES / intern und öffentlich
1. Barockes Konzert z.B.:
- A. VIVALDI Konzert in e-moll
- J.H. FASCH: Sonate in C-Dur
2. W.A. MOZART Konzert Für Fagott KV 191 mit Kadenzen (Pflicht!)
3. Ein Werk aus der Romantik, der Spätromantik oder dem 20. Jahrhundert
- C.M. v. WEBER: Konzert in F-Dur
- O. NUSSIO Variationen über eine Arietta von Pergolesi
- H. DUTILLEUX Sarabande et Cortège
- I. ERÖD Sonata Milanese
4. Neue Musik z.B.:
- K.H. STOCKHAUSEN: In Freundschaft
- G. RESCH: Passagen
- G. WALDEK: Fantasie für Fagott solo
5. Kammermusik z.B.:
- J.D. ZELENKA: Sonate II in g-moll, für 2 Oboen, Fagott und Bc
- L. v. BEETHOVEN: Trio für Flöte, Fagott und Klavier
- F. POULENC: Trio für Oboe, Fagott und Klavier
6. Ein Werk mit persönlicher Schwerpunktbildung des Studierenden s.o.
Bei der Auswahl Ihrer Kammermusikpartner beachten Sie bitte folgendes: Korrepititor_innen stehen als Pianist_innen für Ihr Kammermusikwerk nicht zur Verfügung. Die Grundidee ist ein Ensemble, das ausschließlich aus Studierenden (Absolvent_innen) besteht, um Ihr selbständiges Arbeiten zu gewährleisten.
B) PRÜFUNG UNTER INSTRMENTALDIDAKTISCHEM ASPEKT
Details unter Didaktikprüfungen / Master
Stand Februar 2019