Blockflöte

Zulassungsprüfung für das Masterstudium

Die Zulassungsprüfungen für das Masterstudium finden für das Wintersemester am Ende des abgelaufenen Sommersemesters statt. (Also z.B. für das WS 2021/22 im Mai/Juni 2021)

Für das Sommersemester finden die Zulassungsprüfungen jeweils im Jänner davor statt. (z.B. für das Sommersemester 2022 findet die Zulassungsprüfung im Jänner 2022 statt).

Hinweis: Absolventen*innen des Bachelorstudiums können ihre Zulassungsprüfung nach wie vor im Rahmen ihrer Abschlussprüfung absolvieren, allerdings nur zu den im Text vorgesehenen Zeitfenstern.



Prüfungsanforderungen für die Masterprüfung

 

Die Zusammenstellung des Programms für die interne und öffentliche Diplomprüfung soll so erfolgen, dass die individuellen künstlerischen Fähigkeiten der Kandidatin/des Kandidaten möglichst umfassend zur Geltung kommen können. Das zu wählende Programm setzt sich aus repräsentativen und anspruchsvollen Werken aus verschiedenen Stilepochen zusammen. Das Werk aus dem Bereich der Neuen Musik soll sich in Tonsprache und Technik deutlich vom traditionellen Repertoire unterscheiden. Das Prüfungsprogramm muss sowohl ein Solostück als auch ein Werk aus dem Bereich der Kammermusik beinhalten.

 

Die Teilung des Programms für den internen und jenes für den öffentlichen Teil bleibt der Kandidatin/dem Kandidaten überlassen. Die reine Spielzeit der internen Diplomprüfung beträgt ca. 20 Minuten. Der zweite Prüfungsteil findet im Rahmen einer öffentlichen Konzertveranstaltung statt und sollte zwischen 30 und 40 Minuten dauern. Das Gesamtprogramm ist der oder dem Vorsitzenden der Prüfungskommission vor der internen Diplomprüfung zu übergeben. Verwenden Sie folgende Vorlage.

 

 


Dem Franz Schubert Institutsteam ist es ein Anliegen in Prüfungsprogrammen (und Studienkonzerten) den Anteil von Werken von Komponistinnen zu erhöhen. Deshalb sind wir am Überarbeiten (Ergänzen/Erweitern) möglicher Prüfungsliteratur und möchten Sie anregen dieses Bestreben in den Überlegungen zu Ihrem Programm zu berücksichtigen.

A) VORTRAG EINES KÜNSTLERISCHEN PROGRAMMES

1.) Ein Werk solistischer Prägung aus der Zeit vor dem Hochbarock, z.B.: Estampie, Solo-Ricercar, Diminution eines Madrigals, Van Eyck...
 
2.) Ein oder mehrere Werke aus dem Frühbarock (mit Basso continuo)

 
3.) Werke aus dem Hochbarock, die möglichst eine stilistische Bandbreite aufzeigen; ein französisches Werk ist verpflichtend
 
4.) Mindestens ein Werk der Moderne

 
5.) Ein Konzert
 
6.) Ein Kammermusikwerk

 

gilt nicht verpflichtend für das Studienjahr 2021/22:
7.) Werke für Blockflötenensemble
 
Insgesamt sollte das eingereichte Prüfungsprogramm eine Länge von 70 bis 80 Minuten Spielzeit haben, davon entfallen auf die öffentliche Prüfung ca. 30 bis 40 Minuten, der Rest auf das zur internen Prüfung eingereichte Programm.

Bei der Auswahl Ihrer Kammermusikpartner beachten Sie bitte Folgendes: Erwünscht ist ein Ensemble, das ausschließlich aus Studierenden (Absolvent_innen) besteht, um selbständiges Arbeiten zu gewährleisten.
 
Insgesamt sollte das eingereichte Prüfungsprogramm eine Länge von 70 bis 80 Minuten Spielzeit haben, davon entfallen auf die öffentliche Prüfung ca. 30 bis 40 Minuten, der Rest auf das zur internen Prüfung eingereichte Programm.

Bei der Auswahl Ihrer Kammermusikpartner beachten Sie bitte Folgendes: Korrepititor_innen stehen als Begleiter_innen für Ihr Kammermusikwerk nicht zur Verfügung. Die Grundidee ist ein Ensemble, das ausschließlich aus Studierenden (Absolvent_innen) besteht, um Ihr selbständiges Arbeiten zu gewährleisten.



B) PRÜFUNG UNTER INSTRUMENTALDIDAKTISCHEM ASPEKT

 Details unter Didaktikprüfungen / Master

 

 

 

Stand Februar 2022