Klarinette
Zulassungsprüfung für das Masterstudium
Die Zulassungsprüfungen für das Masterstudium finden für das Wintersemester am Ende des abgelaufenen Sommersemesters statt. (Also z.B. für das WS 2021/22 im Mai/Juni 2021)
Für das Sommersemester finden die Zulassungsprüfungen jeweils im Jänner davor statt. (z.B. für das Sommersemester 2022 findet die Zulassungsprüfung im Jänner 2022 statt).
Hinweis: Absolventen*innen des Bachelorstudiums können ihre Zulassungsprüfung nach wie vor im Rahmen ihrer Abschlussprüfung absolvieren, allerdings nur zu den im Text vorgesehenen Zeitfenstern.
Prüfungsanforderungen für die Masterprüfung
Die Zusammenstellung des Programms für die interne und öffentliche Diplomprüfung soll so erfolgen, dass die individuellen künstlerischen Fähigkeiten der Kandidatin/des Kandidaten möglichst umfassend zur Geltung kommen können. Das zu wählende Programm setzt sich aus sechs repräsentativen und anspruchsvollen Werken aus mindestens drei Stilepochen zusammen. Eine Komposition sollte sich in der Tonsprache wesentlich von der des 19.Jahrhunderts unterscheiden. Das Prüfungsprogramm muss sowohl ein Solostück, als auch ein Werk aus dem Bereich der Kammermusik beinhalten. Die Teilung des Programms für den internen und jenes für den öffentlichen Teil bleibt der Kandidatin/dem Kandidaten überlassen. Die reine Spielzeit der internen Diplomprüfung beträgt ca. 20 Minuten. Der zweite Prüfungsteil findetim Rahmen einer öffentlichen Konzertveranstaltung statt und sollte zwischen 30 und 40 Minuten dauern. Das Gesamtprogramm ist dem Vorsitzenden der Prüfungskommission vor der internen Diplomprüfung zu übergeben. Verwenden Sie folgende Vorlage.
Dem Franz Schubert Institutsteam ist es ein Anliegen in Prüfungsprogrammen (und Studienkonzerten) den Anteil von Werken von Komponistinnen zu erhöhen. Deshalb sind wir am Überarbeiten (Ergänzen/Erweitern) möglicher Prüfungsliteratur und möchten Sie anregen dieses Bestreben in den Überlegungen zu Ihrem Programm zu berücksichtigen.
A) VORTRAG EINES KÜNSTLERISCHEN PROGRAMMES - INTERN UND ÖFFENTLICH
Im Programm sollte ein Werk mit persönlicherSchwerpunktbildung enthalten sein: z.B Improvisation, Orchesterstellen, Nebeninstrumente (Es-,Bass-Klarinette, Bassetthorn ), eigene Kadenzen, Eigenkomposition, Arrangement..... Ein Werk aus dem Programm muss vollständig auswendig vorgetragen werden, egal ob beim internen oder öffentlichen Teil.
Bei der Auswahl Ihrer Kammermusikpartner beachten Sie bitte folgendes: KorrepititorInnen stehen als Pianistinnen für Ihr Kammermusikwerk nicht zur Verfügung. Die Grundidee ist ein Ensemble, das ausschließlich aus StudienkollegInnen (AbsolventInnen) besteht, um Ihr selbständiges Arbeiten zu gewährleisten.
B) PRÜFUNG UNTER INSTRUMENTALDIDAKTISCHEM ASPEKT
Details unter Didaktikprüfungen / Master
Stand Februar 2019