Klarinette
Der Schwerpunkt "Zweites Instrument" bzw. "Erweiterndes Instrument" (ab WS 22/23) ist nur von Studierenden zu wählen, die bereits entsprechende Vorkenntnisse auf dem Instrument mitbringen. Das Lehrziel im "Zweiten Instrument" / "Erweiternden Instrument" muss die sichere Beherrschung des Instrumentes für die Belange des Anfängerunterrichts sein. Als Orientierung können die Abschlusserfordernisse der Studienrichtung ME zum Vergleich herangezogen werden.
Der Schwerpunkt "Zweites Instrument" / "Erweiterndes Instrument" ist generell unter dem Aspekt zu sehen, dass der Studierende auf seinem Hauptinstrument die Lehrbefähigung ohne Einschränkung erwirbt, und dort zum musikalisch, technisch und pädagogisch reifen Lehrer ausgebildet wird, dem man Verantwortlichkeit, Kritikfähigkeit und Transferleistung in Bezug auf sein zweites Instrument zutrauen kann.
Zulassung
1. Zwei Etüden unterschiedlichen Charakters im Schwierigkeitsgrad von: V. GAMBARO;
C. BÄRMANN : op. 64; E. CAVALLINI
2. Ein langsamer und ein schneller Satz mit Klavierbegleitung aus jeweils verschiedenen Stilepochen
im Schwierigkeitsgrad von
C. u. J. STAMITZ: div. Konzerte; C.M. v. WEBER: Concertino u. Variationen op.33
Eine Beratungskommission bestehend aus 3 Lehrenden entscheidet über die Zulassung zum Schwerpunkt "Zweites Instrument" / "Erweiterndes Instrument".
Abschließendes Vorspiel
* Drei komplette Werke (Konzerte, Kammermusik oder Solostücke) aus verschiedenen Stilepochen,
davon ein Werk des 20./21. Jh.
Mindestspieldauer: 15 Minuten
Das Vorspiel findet in kollegialem Kreis ( interner Klassenabend ) statt, in dem wenigstens drei Lehrende anwesend sind.