AGB:
Der Wettbewerb findet von 10.12.2022 ( online Runde) und vom 27.2. - 4.3.2023 an der mdw - Universität für Musik und darstellende Kunst Wien statt.
ANMELDESCHLUSS
1. 9. 2022
Die Bekanntgabe über die Teilnahme am Wettbewerb
(2. Runde) erfolgt via e-mail.
PREISTRÄGERKONZERT
am 4.3.2023 mit feierlicher Preisverleihung im Muth.
1. ANMELDUNG
Die angeführten Unterlagen sind unter „Anmeldung“ auf unserer
Homepage hochzuladen:
TEILNAHMEGEBÜHR
für Streichquartett EUR 240,–
für Klaviertrio EUR 180,–
Die Teilnahmegebühr ist mit dem Vermerk „spesenfrei für den
Empfänger“ auf folgendes Konto einzuzahlen:
Kontoinhaber: Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
Kontoverbindung: Bank Austria
IBAN: AT 12 1200 0514 2859 0201
BIC: BK AUA TWW
Verwendungszweck: 8. Internationaler J.Haydn Kammermusik
Wettbewerb WB07HW01
Anmeldungen werden nur vollständig (komplette Unterlagen und DVD- Aufnahme) bis 1. 9. 2022 und bei überwiesener Teilnahmegebühr akzeptiert.
Nach Einlangen der Teilnahmegebühr wird die Anmeldung via mail bestätigt und erlangt erst damit Rechtsgültigkeit. Die Rückzahlung der Teilnahmegebühr ist auch bei Nichtteilnahme nicht vorgesehen. Durch die Anmeldung erklären sich die Teilnehmer mit den Wettbewerbsbestimmungen einverstanden.
Die Anmeldung ist erst dann endgültig akzeptiert wenn die Anmeldegebühr auf das Konto eigezahlt wurde.
2. VORAUSWAHL UND ZULASSUNG
A. Die 1. Runde (Vorauswahl) wird mittels Video-Upload in Wien vom Organisationskomitee mit unanfechtbarer Entscheidung getroffen. (Einsendeschluss: 1.9.2022)
B. Die Bekanntgabe der Teilnahme für die 2. Runde (online) erfolgt via e-Mail durch das Wettbewerbsbüro.
C. Die 2. Runde ist ebenfalls online. Die Videos müssen bis zum 10.12.2022 hochgeladen werden. Die Bekanntgabe der Teilnahme am Semifinale in Wien erfolgt durch das Wettbewerbsbüro. Anhand der Zulassung zum Semifinale können die KandidatInnen den gegebenenfalls erforderlichen Visumantrag für die Einreise nach Österreich stellen.
D. Die Reihenfolge der Auftritte der einzelnen Ensembles im Semifinale (ab 27.2.2023 in Wien) wird, in Anwesenheit der TeilnehmerInnen, online ausgelost.
E. Verspätungen, gleich welcher Art, sind nicht erlaubt, es sei denn, sie sind mit dem ordnungsgemäßen Ablauf des Wettbewerbs vereinbar und durch Anlässe begründet, die vom Sekretariat des Wettbewerbs, nach Anhörung des Organisationsausschusses, anerkannt werden.
F. Alle Entscheidungen über die Wettbewerbsabwicklung und die Ergebnisse des Wettbewerbes werden durch die Jury getroffen und sind unanfechtbar.
3. ALLGEMEINE KRITERIEN
A. Die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien übernimmt keine Kosten für den Aufenthalt (Unterkunft und Verpflegung) der teilnehmenden KandidatInnen. Das Wettbewerbsbüro kann jedoch bei der Beschaffung von Quartieren behilflich sein.
B. Aufnahmen in Bild und Ton sowie Radio- und Fernsehübertragungen vom Wettbewerb sind vorgesehen.
C. Der Wettbewerbsveranstalter behält sich alle Rechte (einschließlich eventueller Aufnahmen und Wiedergaben in Ton und Bild) vor; eventuelle Ansprüche Dritter werden nicht anerkannt.
D. Mit der auf der Anmeldung geleisteten Unterschrift räumen alle Ensemblemitglieder dem Wettbewerbsveranstalter das Recht ein, Angaben zum Ensemble sowie zu dessen Mitgliedern zu veröffentlichen und an Dritte weitergeben zu können.
E. Es wird empfohlen, die angeführten Ausgaben zu verwenden bzw. nur solche, die dem Originaltext möglichst getreu sind. Auf Verlangen der Jury haben die KandidatInnen die benutzten Partituren vorzulegen.
F. Alle Wertungsrunden sind öffentlich zugänglich.
G. Textgültigkeit: Die Wettbewerbsbestimmungen des Internationalen Joseph Haydn Kammermusik Wettbewerbes 2023 werden in zwei Sprachen (Deutsch, Englisch) veröffentlicht. Nur der deutsche Text ist als offizielle und rechtlich maßgebende Version zu betrachten.
H. Im Falle einer Nicht-Durchführung des Wettbewerbs erhalten die KandidatInnen die Anmeldegebühr rückerstattet.