IGP Masterstudium – Viola
Informationen zum Studium unter https://www.mdw.ac.at/1319/

Studienziel:
Heranbildung von hochqualifizierten Instrumental(Gesangs)pädagogInnen für die Lehrtätigkeit an Lehranstalten und im freien Beruf. Die AbsolventInnen sollen fähig sein, den sich wandelnden Anforderungen der Berufspraxis gerecht zu werden. Ausbildungsziel dieses zweiten Studienabschnittes ist daher die Weiterentwicklung der technischen und interpretatorischen Fertigkeiten sowie die Fähigkeit zur selbständigen künstlerisch-wissenschaftlichen bzw. künstlerisch-pädagogischen Arbeit.

Lehrtätigkeit:
Instrumental- bzw. Gesangsunterricht an Lehranstalten und im freien Beruf auf allen Ausbildungsstufen.

 

Zulassungsprüfung

Einen langsamen und einen schnellen Satz aus einer Solo-Suite (original für Violoncello) oder einer Solo-Partita (original für Violine) von J.S.Bach

  • Ein schneller Satz aus einem klassischen Konzert, mindestens im Schwierigkeitsgrad von Hoffmeister, mit Kadenz
  • Aus einer Sonate oder zyklischem Werk einen langsamen und einen schnellen Satz
  • Ein Werk freier Wahl


Masterprüfung:

  1. Eine Solo-Suite für Violoncello oder eine Solo-Sonate bzw. Solo-Partita für Violine von J. S. Bach in der Bearbeitung für Viola
  2. Zwei Konzerte aus verschiedenen Stilepochen im Schwierigkeitsgrad von z.B. Walton, Bartok, Hindemith, Mozart (Sinfonia Concertante). Eines der Werke muss nur im Umfang von einem schnellen Satz gespielt werden.
  3. Zwei Sonaten oder gleichzuhaltende Werke aus verschiedenen Stilepochen (Ein modernes Werk, dessen Tonsprache sich deutlich von der des 19. Jahrhunderts unterscheidet, muss vertreten sein. Schwierigkeitsgrad etwa von Schubert, Brahms, Reger, Britten).
  4. Ein Kammermusikwerk
  5. Eine Caprice oder Etüde von Paganini oder Dont oder
    Palaschko op. 49

Das Solowerk von J. S. Bach und eines der beiden Konzerte sollen auswendig gespielt werden.

Das Programm muss ein Werk aus den persönlichen Schwerpunktbildungen der/des Studierenden enthalten (kann bei der Prüfung erläutert werden).

Das gewählte künstlerische Programm ist in ausgedruckter Form bei der Prüfung vorzulegen.


Prüfung unter didaktischem Aspekt:

Allgemeine Prüfungskriterien:

Die Prüfung unter instrumentaldidaktischem Aspekt soll einerseits ein umfassendes theoretisches und praktisches Wissen und Können zum Ausdruck bringen und andererseits die Fähigkeit zum Denken in größeren Zusammenhängen erkennen lassen. Es kommt auf das sinnvolle Herangehen an pädagogische und didaktische Fragestellungen an und auf die Fähigkeit, mit einem/einer SchülerIn als Lehrer/Lehrerin sinnvoll arbeiten zu können. Der/die Kandidat/in sollte auch in der Lage sein, instrumentaltechnische Details am Instrument direkt zu demonstrieren, und die Viola deshalb zur Prüfung mitnehmen.

Die Prüfung umfasst 2 Teile:

1) Werkliste

Die bei der Prüfung vorzulegende Liste muss 2 Werke umfassen, wobei ein Unterrichtswerk enthalten und ein Werk Bestandteil des künstlerischen Programms sein kann.

Ein Werk aus der Liste kann entfallen, wenn stattdessen ein bereits ausgereiftes unterrichtsbezogenes Projekt (beispielsweise ein in Planung befindlicher bzw. bereits abgehaltener Workshop) vorgestellt und erläutert wird.

Erwartet wird eine unter Einbeziehung des kulturgeschichtlichen Umfeldes vertiefte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Werken.

2) Unterrichtsdemonstration

Der/die KandidatIn soll eine Unterrichtsdemonstration in Form einer mindestens 20 minütigen Lehrprobe geben. Er/sie soll dabei auf den/die LehrschülerIn und dessen/deren aktuelles Können eingehen sowie u.a. instrumentaltechnische, musikalische und stilistische Aspekte in adäquater Weise thematisieren und eine deutlich erkennbare Veränderung des/der LehrschülerIn bewirken.

Auswahl der LehrschülerIn:

Der/die LehrschülerIn wird von der Prüfungskommission (i.V. durch das Hellmesberger-Institut) ausgewählt und soll im Können ca. zwischen dem Niveau der Zulassungserfordernisse für das ME Studium und jenem des Bakkalaureatsstudiums von IGP liegen.

Prüfungsablauf:

Der/die KandidatIn ist berechtigt, als Prüfungsbeginn die Unterrichtsdemonstration zu wählen bzw. ein eigenes Thema, das sich auf die Werkliste bezieht, zu erörtern und darüber frei zu referieren. Die Prüfungskommission stellt danach zu weiteren Werken der Liste Fragen, deren Beantwortung ebenfalls in freier Rede erfolgen muss.

Das gewählte künstlerische Programm ist in ausgedruckter Form bei der Prüfung vorzulegen.

Prüfungsdauer: ca. 45 Minuten