Instrumentalmusikerziehung/IME - Viola
Studienziel:
Ausbildung für das Lehramt an einer AHS für 2 Instrumente bzw.
1 Instrument und Gesang
Lehrtätigkeit:
Instrumental- bzw. Gesangsunterricht AHS als Freigegenstand, in speziellen Oberstufen als Pflichtgegenstand. Gruppenunterricht.
Aufnahmekriterien:
Das Niveau der Aufnahmeprüfung muss so hoch sein, dass das zum Instrumental- bzw. Gesangsunterricht erforderliche Können innerhalb des Studiums erreicht werden kann.
Zulassungsprüfung:
1. Instrument (entspricht BA IGP)
1. Mindestanforderung:
• ein schneller Satz aus einem Violakonzert oder ein Konzertstück (z.B. Bruch Romanze, Weber Andante e Rondo ungarese)
• ein Werk eigener Wahl aus einer anderen Stilepoche – daraus ein langsamer und ein schneller Satz – oder alternativ: ein Werk eigener Wahl aus einer anderen Stilepoche, das beide Kriterien vereint.
• eine Etüde
2. Instrument (entspricht ME 1. Instrument und IGP Erweiterndes Instrument)
- 1 Etüde
- 2 Werke aus verschiedenen Stilepochen: Sonate, Sonatine, Konzert, oder ein anderes zyklisches Werk. Vorzubereiten ist jeweils ein langsamer und ein schneller Satz. (insgesamt also 4 Sätze)
Bachelorprüfung:
1. Instrument (entspricht Bachelorprüfung IGP)
Bachelorprüfung (entspricht Bachelorprüfung IGP):
Es sind insgesamt 5 Werke vorzubereiten:
Das Programm muss alle Gattungen (Sonate, Konzert, Kammermusik) sowie die Stilrichtungen: Barock, Klassik, Romantik, erste Hälfte des 20.Jahrhunderts und ein Werk nach 1945 enthalten, wobei Barock mit dem ersten Programmpunkt bereits abgedeckt ist.
Die Besetzung Viola/Klavier ist für das Kammermusikwerk nicht möglich. Die Werke sind ohne Wiederholungen zu spielen.
Das gewählte künstlerische Programm ist in ausgedruckter Form bei der Prüfung vorzulegen.
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Künstlerische Prüfung: (entspricht Bachelorprüfung IGP) (ab Studienbeginn Herbst 2025!):
Es sind insgesamt 6 Programmpunkte vorzubereiten:
Das Programm muss alle Stilrichtungen Barock, Klassik, Romantik, Klassische Moderne sowie ein Werk nach 1970 beinhalten, das sich stilistisch deutlich von den Werken des traditionellen Repertoires abhebt.
Alle Werke sind ohne Wiederholungen zu spielen.
Zwei Werke müssen auswendig vorgetragen werden.
Das Stück, mit dem der Vortrag begonnen wird, kann von der_m Kandidat_in selbst gewählt werden.
Das Programm mit Angaben der Aufführungszeiten muss dem Institutsbüro spätestens 2 Monate vor der Prüfung zur Begutachtung durch die Kommission übermittelt werden. 3 Wochen vor der Prüfung wird die genaue Auswahl der zu spielenden Werke bekanntgegeben.
Das gewählte künstlerische Programm ist in ausgedruckter Form bei der Prüfung vorzulegen.
Dauer der Prüfung: etwa 40 Minuten |
2. Instrument (entspricht ME 1. Instrument und IGP Erweiterndes Instrument)
• ein langsamer und ein schneller Satz aus einem Werk des Barock
• ein Satz aus einem Werk der Klassik
• ein Stück oder ein Satz aus einem Werk der Romantik
• ein Werk aus dem Bereich der neuen Musik (20./21. Jahrhundert, incl. U-Musik), das sich stilistisch deutlich von den Werken des traditionellen Repertoires abhebt.
• eine Etüde
Das Programm muss ein Kammermusikwerk beinhalten (ganz oder einen repräsentativen Ausschnitt im zeitlichen Rahmen von 5 bis 8 Minuten). Die Besetzung Viola/Klavier ist für das Kammermusikwerk nicht möglich.
Alle Werke sind ohne Wiederholungen zu spielen.
Das Stück, mit dem der Vortrag begonnen wird, kann von der_m Kandidat_in selbst gewählt werden.
Das gewählte künstlerische Programm ist in ausgedruckter Form bei der Prüfung vorzulegen.
Dauer der Prüfung: etwa 30 Minuten