IGP Bachelorstudium – Harfe
Informationen zum Studium unter https://www.mdw.ac.at/1328/
Studienziel:
Heranbildung von Instrumental(Gesangs)lehrerInnen an Lehranstalten und im freien Beruf. Abschluss durch eine Bachelorprüfung, welche bereits eine vollgültige, staatlich anerkannte Berufsqualifikation darstellt.
Lehrtätigkeit:
Instrumental- bzw. Gesangsunterricht an Lehranstalten (Musikschulen, Oberstufenrealgymnasien mit Instrumentalmusik als Pflichtgegenstand, AHS mit Instrumentalmusik als Freigegenstand) und im freien Beruf.
Aufnahmekriterien:
Für das Studium Instrumental(Gesangs)Pädagogik, dessen Abschluss eine vollgültige Berufsqualifikation darstellt, wird ein höheres Niveau am Instrument als für die Studienrichtung Musikerziehung erwartet.
Zulassungsprüfung (entspricht IME 1. Instrument):
- Eine Etüde im Schwierigkeitsgrad von:
Bochsa aus "25 Exercises-Etudes" op. 62 - Eine Sonate im Schwierigkeitsgrad von:
J. Parry - Sonate Nr. 1
J. B. Cardon – Sonate in F - Ein Solowerk im Schwierigkeitsgrad von:
M. Glinka - Nocturne
A. Hasselmans – "Prière" oder "Gondoliera" oder
C. Sait Saens – Fantasie op. 95
Bachelorprüfung (entspricht Bachelorprüfung IME 1. Instrument):
- Ein Konzert im Schwierigkeitsgrad von:
W. A. Mozart Konzert für Flöte und Harfe
G. F. Händel – Konzert in B-Dur
C. Saint Saens – Morceau de Concert - Ein mehrsätziges barockes oder klassisches Werk im Schwierigkeitsgrad von:
J. Parry - 4 Sonaten
G. B. Pescetti – Sonate in c-moll
J. L. Dussek – Sonate c-moll - Zwei Solowerke im Schwierigkeitsgrad von:
V. Mortari – Sonatina Prodigio
N. Rota - Sarabande e Toccata
M Grandjany – Variationen über ein Thema von Haydn
M. Grandjany – Children's hour - Ein Kammermusikwerk beliebiger Besetzung mit Ensemble vorgetragen im Schwierigkeitsgrad von:
C. Saint Saens – Fantasie für Violine und Harfe op. 124
C. Bresgen – Serenade für Flöte, Horn und Harfe
Das Programm muss ein Werk aus dem Bereich der neuen Musik, das sich stilistisch deutlich von den Werken des traditionellen Repertoires abhebt, enthalten.
Alle Solowerke mit Ausnahme schwieriger zeitgenössischer Werke sollen auswendig gespielt werden.
Das gewählte künstlerische Programm ist in ausgedruckter Form bei der Prüfung vorzulegen.
Prüfung unter didaktischem Aspekt:
Allgemeine Prüfungskriterien:
Die Prüfung unter didaktischem Gesichtspunkt soll einerseits ein umfassendes theoretisches und praktisches Wissen und Können zum Ausdruck bringen und andererseits die Fähigkeit zum Denken in größeren Zusammenhängen erkennen lassen. Es kommt auf das sinnvolle Herangehen an pädagogische und didaktische Fragestellungen an und auf die Fähigkeit, mit einem Schüler/einer Schülerin als LehrerIn sinnvoll arbeiten zu können. Der Kandidat/die Kandidatin sollte auch in der Lage sein, instrumentaltechnische Details am Instrument direkt zu demonstrieren.
Bei der Prüfung ist eine Liste von 12 Werken vorzulegen, die nach den allgemeinen Prüfungskriterien (siehe oben) vorzubereiten sind, weiters Werke für den Anfangsunterricht enthält und folgende Inhalte in einem ausgewogenen Verhältnis beinhaltet:
Unterrichtsliteratur
Harfenschulen
technische Übungen
Etüden
Bücher mit pädagogisch, didaktisch relevantem Inhalt (z.B.:
Lehren und Lernen im Instrumentalunterricht von Anselm Ernst)
Vortragsliteratur
Die Vortragsliteratur soll Werke unterschiedlicher Epochen und
formaler Gattungen enthalten.
Prüfungsablauf:
Die Prüfung enthält zwei Teile
1) einen verbal rhetorischen Teil
2) eine Lehrdemonstration mit einem Schüler/einer Schülerin.
Ad 1) Der Kandidat/die Kandidatin ist berechtigt, als Prüfungsbeginn ein eigenes Thema, das sich auf die Werkliste bezieht, zu erörtern und darüber frei zu referieren.
Die Prüfungskommission stellt danach zu weiteren Werken der Werkliste Fragen, deren Beantwortung ebenfalls in freier Rede erfolgen muss.
Ad 2) Der Kandidat/die Kandiatin soll eine Unterrichtsdemonstration geben, die jedoch nicht einer gesamten Harfenstunde entsprechen soll, sondern einen Schwerpunkt setzen, der zum SchülerInnenniveau und zum Thema der Unterrichtsdemonstration passt.
Das gewählte künstlerische Programm ist in ausgedruckter Form bei der Prüfung vorzulegen.
Prüfungsdauer: ca. 45 Minuten