IGP Masterstudium – Kontrabass
Informationen zum Studium unter https://www.mdw.ac.at/1325/


Zulassungsprüfung

  1. Ein schneller Satz aus einem klassischen Konzert im Schwierigkeitsgrad von Dittersdorf  Konzert Nr.2   
  2. Ein romantisches Werk oder ein schneller Satz eines romantischen Konzerts
  3. Ein Stück freier Wahl

 

Masterprüfung:

  1. Eine Barocksonate im Schwierigkeitsgrad der Gambensonaten von J.S. Bach.
  2. Ein klassisches Konzert.
  3. Eine Sonate aus dem Zeitraum Romantik bis einschließlich 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts.
  4. Ein Konzert des 19.Jahrhunderts im Schwierigkeitsgrad von
    G. Bottesini´s Konzert in h-moll.
  5. Ein zeitgenössisches Werk, das sich stilistisch deutlich von den Werken des traditionellen Repertoires abhebt.
  6. Ein Kammermusikwerk (jede Besetzung außer Kontrabass und Klavier).

Es sind jeweils ganze Werke vorzubereiten.

Das Kammermusikwerk sowie ein weiteres Werk des künstlerischen Programms ist im Rahmen eines öffentlichen Konzertes (Mindestspieldauer 45 Minuten) zu spielen. Voraussetzung für die Zulassung zum öffentlichen Teil ist die positive Beurteilung der ersten Teilprüfung.

Das Programm muss ein Werk aus den persönlichen Schwerpunktbildungen des Studierenden enthalten (kann bei der Prüfung erläutert werden).

Das gewählte künstlerische Programm ist in ausgedruckter Form bei der Prüfung vorzulegen.

 

Künstlerische Prüfung (ab Studienbeginn Herbst 2025)
Die Prüfung besteht aus einem internen Teil und einem öffentlichen Konzert.


Es sind insgesamt sechs Programmpunkte vorzubereiten:
1.    Eine Barocksonate im Schwierigkeitsgrad der Gambensonaten von J.S. Bach.
2.    Ein klassisches Konzert.
3.    Ein Werk aus dem Zeitraum der Romantik bis einschließlich 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts.
4.    Ein Konzert des 19. Jahrhunderts im Schwierigkeitsgrad von G. Bottesinis Konzert in h-moll
5.    Ein Werk freier Wahl
6.    Ein Kammermusikwerk (Jede Besetzung außer Kontrabass und Klavier)

 

Das Programm muss alle Stilrichtungen Barock, Klassik, Romantik, Klassische Moderne und ein zeitgenössisches Werk beinhalten, das nicht älter als 20 Jahre ist und sich stilistisch deutlich von Werken des traditionellen Repertoires abhebt.

 

Werke bzw. Sätze aus der Bachelorprüfung dürfen nicht nochmals programmiert werden.

 

Für die interne Prüfung gilt:

 

Das Stück, mit dem der Vortrag begonnen wird, kann von der/m Kandidat_in selbst gewählt werden.

 

Die Kommission kann die Darbietung an geeigneter Stelle abbrechen, um die Einhaltung des zeitlichen Rahmens zu gewährleisten.


Voraussetzung für die Zulassung zum öffentlichen Teil ist die positive Beurteilung der internen Prüfung.

 

Das Programm mit Angaben der Aufführungszeiten muss für beide Prüfungsteile (intern, öffentlich) dem Institutsbüro spätestens zwei Monate vor der Prüfung zur Begutachtung durch die Kommission übermittelt werden. Dabei soll die Aufteilung der beiden Prüfungsteile durch die Kandidatin/den Kandidaten bereits festgelegt sein.
Drei Wochen vor der internen (!) Prüfung wird die genaue Auswahl der zu spielenden Werke bekanntgegeben.

 

Das gewählte künstlerische Programm ist in ausgedruckter Form bei der Prüfung vorzulegen.


Dauer der Prüfungen:
•    intern: mind. 20-30 Minuten
•    öffentlich: mind. 30 Minuten

 

Prüfung unter didaktischem Aspekt:

Prüfungskriterien:

Bei der Prüfung unter didaktischem Aspekt geht es um die Fähigkeit, künstlerische und instrumental-handwerkliche Kompetenz auf einem fortgeschrittenen Niveau ganzheitlich zu vermitteln. Mit Ende des Studiums soll der/die Studierende über ein vertieftes musik- und instrumentalpädagogisches Wissen verfügen und einen Überblick über das Fach, seine Literatur und wichtige Themengebiete gewonnen haben. Anhand der Werkliste wird überprüft, inwieweit sich der Kandidat/die Kandidatin ein Repertoire an pragmatischen Vorgehensweisen für diverse Unterrichtssituationen (verschiedene Alters- und Leistungsstufen) angeeignet hat. In der Lehrprobe geht es darum, flexibel auf die Unterrichtssituation zu reagieren, begründete inhaltliche Prioritäten zu setzen und zu musikalisch-künstlerischen Fragestellungen instrumentaltechnische Entsprechungen aufzuzeigen. Das anschließende Gespräch gibt die Möglichkeit, weitere Aspekte der Lehrprobe vertiefend zu erörtern.

 

Lehrprobe (ca. 20 Minuten) mit anschließendem Gespräch

Die Lehrprobe orientiert sich an der Realität eines Hearings.
Erwartet wird eine lösungsorientierte, dem Stand des Schülers/der Schülerin entsprechende Herangehensweise. Neben der Auseinandersetzung mit musikalischen Fragen und deren technischer Umsetzung soll das erweiterte, eigenständige musikpädagogische Denken und Handeln erkennbar werden.
Der/die fortgeschrittene LehrschülerIn wird von der Kommission für die Lehrprobe ausgewählt

 

Verbaler Prüfungsteil

1. Werkbesprechung:

Hierfür müssen zwei bedeutende Werke der Unterrichtsliteratur eigener Wahl besprochen werden, die spezielle Interessensgebiete oder thematische Schwerpunkte der/des Studierenden aufzeigen dürfen. Neben einer pädagogischen Erörterung wird eine umfassende Auseinandersetzung mit den Werken im erweiterten Kontext (z. B. die kulturgeschichtliche oder politische/gesellschaftliche Relevanz, der Bezug zur eigenen Lehrtätigkeit, oder zu aktuellen, kulturellen und sozialen Fragestellungen) erwartet.


2. Kolloquium zu folgenden möglichen Themenbereichen:

•    Anwendungsorientiertes Arbeiten im Hinblick auf musikalische Gestaltung:
- unterschiedliche pädagogische Ansätze, umfassende Literaturkenntnis, Stilbewusstsein, lang - und kurzfristige Unterrichtsplanung, Übestrategien.
•    Allgemeine Technik:
- Das Geigenspiel als Handwerk und dessen methodischer Aufbau.
•    Physiologie:
- Prinzipien von Bewegungsabläufen, Körperhaltung, Balance und Koordination
•    Wertevermittlung:
- Ziele, zwischenmenschliche Beziehung und Kommunikation im Kontext der heutigen musikalisch-kulturellen Realität.


Die Reihenfolge der Prüfungsteile ist frei wählbar.

Dauer der Prüfung: etwa 40 Minuten