IGP Bachelorstudium – Violine
Informationen zum Studium unter https://www.mdw.ac.at/1320/
Studienziel:
Heranbildung von Instrumental(Gesangs)lehrerInnen an Lehranstalten und im freien Beruf. Abschluss durch eine Bachelorprüfung, welche bereits eine vollgültige, staatlich anerkannte Berufsqualifikation darstellt.
Lehrtätigkeit:
Instrumental- bzw. Gesangsunterricht an Lehranstalten (Musikschulen, Oberstufenrealgymnasien mit Instrumentalmusik als Pflichtgegenstand, AHS mit Instrumentalmusik als Freigegenstand) und im freien Beruf.
Aufnahmekriterien:
Für das Studium Instrumental(Gesangs)pädagogik, dessen Abschluss eine vollgültige Berufsqualifikation darstellt, wird ein höheres Niveau am Instrument als für die Studienrichtung Musikerziehung erwartet.
Zulassungsprüfung (entspricht IME 1. Instrument)
- Eine Etüde
- Ein schneller Satz aus einem Konzert
- Ein Werk eigener Wahl aus einer anderen Stilepoche: daraus ein langsamer Satz (Kriterium Tongebung) und ein schneller Satz (Kriterium Technik) – oder alternativ: ein Werk eigener Wahl aus einer anderen Stilepoche, das beide Kriterien vereint
Bachelorprüfung (entspricht Bachelorprüfung IME 1. Instrument)
- Ein langsamer (mit Doppelgriffen) und ein schneller Satz aus einer Solosonate oder Partita von J.S.Bach
- Ein schneller Satz aus einem Konzert, mindestens im Schwierigkeitsgrad von Mozart (mit Kadenz), Haydn C, Kabalewski, Bruch, Mendelssohn, Lalo, etc.
- 2 Sonaten oder zyklische Werke (auch Kammermusik), jeweils einen langsamen und einen schnellen Satz
- Ein Werk freier Wahl
Das Programm muss alle Gattungen (Sonate, Konzert, Kammermusik), ein Werk von Mozart sowie die Stilrichtungen: Barock, Klassik, Romantik, erste Hälfte des 20.Jhdts. und ein Werk nach 1945 (ein Werk aus dem Bereich der neuen Musik, das sich stilistisch deutlich von den Werken des traditionellen Repertoires abhebt) enthalten, wobei Barock und Klassik mit den Werken Mozarts und Bachs bereits abgedeckt sind.
Die Besetzung Violine/Klavier ist für das Kammermusikwerk nicht möglich. Die Werke sind ohne Wiederholungen zu spielen.
Das Stück, mit dem der Vortrag begonnen wird, kann von der Kandidatin/dem Kandidaten selbst gewählt werden und ist zur Gänze vorzutragen. Bei Überlänge (mehr als ca. 7 min) wird unterbrochen.
Dauer des Vorspiels: etwa 25-30 min
Das gewählte künstlerische Programm ist in ausgedruckter Form bei der Prüfung vorzulegen.
Prüfung unter didaktischem Aspekt:
Allgemeine Prüfungskriterien:
Die Prüfung unter didaktischem Gesichtspunkt soll einerseits ein umfassendes theoretisches und praktisches Wissen und Können zum Ausdruck bringen und andererseits die Fähigkeit zum Denken in größeren Zusammenhängen erkennen lassen. Es kommt auf das sinnvolle Herangehen an pädagogische und didaktische Fragestellungen an und auf die Fähigkeit, mit einem Schüler/einer Schülerin als LehrerIn sinnvoll arbeiten zu können. Der Kandidat/die Kandidatin sollte auch in der Lage sein, instrumentaltechnische Details am Instrument direkt zu demonstrieren, und die Violine deshalb zur Prüfung mitnehmen.
Bei der Prüfung ist eine Liste von 12 Werken vorzulegen, die nach den allgemeinen Prüfungskriterien (siehe oben) vorzubereiten sind, weiters Werke für den Anfangsunterricht enthält und folgende Inhalte in einem ausgewogenen Verhältnis beinhaltet:
Unterrichtsliteratur
a) Violinschulen
b) technische Übungen
c) Etüden
d) Bücher mit pädagogisch, didaktisch relevantem Inhalt
Vortragsliteratur
Die Vortragsliteratur soll Werke unterschiedlicher Epochen und
formaler Gattungen enthalten.
Prüfungsablauf:
Die Prüfung enthält zwei Teile
1) einen verbal rhetorischen Teil
2) eine Lehrdemonstration mit einem Schüler/einer Schülerin.
Ad 1) Der Kandidat/die Kandidatin ist berechtigt, als Prüfungsbeginn ein eigenes Thema, das sich auf die Werkliste bezieht, zu erörtern und darüber frei zu referieren.
Die Prüfungskommission stellt danach zu weiteren Werken der Werkliste Fragen, deren Beantwortung ebenfalls in freier Rede erfolgen muss.
Ad 2) Der Kandidat/die Kandidatin soll eine Unterrichtsdemonstration geben, die jedoch nicht einer gesamten Violinstunde entsprechen soll, sondern einen Schwerpunkt setzen, der zum Niveau der Schülerin/des Schülers und zum Thema der Unterrichtsdemonstration passt.
Das gewählte künstlerische Programm ist in ausgedruckter Form bei der Prüfung vorzulegen.
Prüfungsdauer: ca. 45 Minuten