IGP Masterstudium – Violine
Informationen zum Studium unter https://www.mdw.ac.at/1321/
Zulassungsprüfung
- Eine der folgenden Optionen von Bach:
a) vier Sätze aus der 2. oder 3. Partita
b) zwei Sätze plus Doubles aus der 1. Partita
c) Ciaccona aus der 2. Partita
d) die ersten zwei Sätze einer Solosonate
2. 1. Satz mit Kadenz aus einem der Violinkonzerte von Mozart
3. ein schneller Satz aus einem Violinkonzert der Romantik oder Klassischen Moderne oder ein adäquates virtuoses Stück
Masterprüfung: 1. Eine der folgenden Optionen von J.S. Bach: und 1 Kammermusikwerk
Das Programm muss alle Gattungen (Sonate, Konzert, Kammermusik), ein Werk von Mozart sowie die Stilrichtungen: Barock, Klassik, Romantik, erste Hälfte des 20. Jhdts. und ein Werk nach 1945 (ein Werk aus dem Bereich der neuen Musik, das sich stilistisch deutlich von den Werken des traditionellen Repertoires abhebt) enthalten, wobei Barock und Klassik mit den Werken Mozarts und Bachs bereits abgedeckt sind.
Das Programm muss ein Werk aus den persönlichen Schwerpunktbildungen der/des Studierenden enthalten (kann bei der Prüfung erläutert werden).
Das Kammermusikwerk sowie ein weiteres Werk des künstlerischen Programms ist im Rahmen eines öffentlichen Konzertes (Spieldauer 45-50 Min.) zu spielen.
Zwei Werke sollen auswendig gespielt werden.
Dauer des Vorspiels: intern: etwa 35-40 min
Das gewählte künstlerische Programm ist in ausgedruckter Form bei der Prüfung vorzulegen.
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Künstlerische Prüfung:(ab Studienbeginn Herbst 2025!): Die Prüfung besteht aus einem internen Teil und einem öffentlichen Konzert. Violinkonzerte von Mozart Violinkonzerts der Romantik oder Klassischen Moderne Vieuxtemps zyklisches Werk und das andere ein Kammermusikwerk sein muss. Die Besetzung Violine/Klavier ist für das Kammermusikwerk nicht möglich.
Das Programm muss alle Stilrichtungen Barock, Klassik, Romantik, Klassische Moderne sowie ein zeitgenössisches Werk beinhalten, das nicht älter als 20 Jahre ist und das sich stilistisch deutlich von den Werken des traditionellen Repertoires abhebt. Es wird hierfür eine Kooperation mit Studierenden der Kompositionsklassen angeregt.
Werke bzw. Sätze aus der Bachelorprüfung dürfen nicht nochmals programmiert werden.
Alle Werke sind ohne Wiederholungen zu spielen.
Zwei Werke müssen auswendig vorgetragen werden.
In der internen Prüfung kann während des Vortrags abgebrochen werden. Das Stück, mit dem der Vortrag begonnen wird, kann von der_m Kandidat_in selbst gewählt werden.
Das Programm mit Angaben der Aufführungszeiten muss für beide Prüfungsteile (intern, öffentlich) dem Institutsbüro spätestens zwei Monate vor der Prüfung zur Begutachtung durch die Kommission übermittelt werden. Dabei soll die Aufteilung der beiden Prüfungsteile durch die Kandidatin/den Kandidaten bereits festgelegt sein.
Drei Wochen vor der internen (!) Prüfung wird die genaue Auswahl der zu spielenden Werke bekanntgegeben. Das gewählte künstlerische Programm ist in ausgedruckter Form bei der Prüfung vorzulegen.
Dauer der Prüfungen:
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Prüfung unter didaktischem Aspekt
Prüfungskriterien:
Bei der Prüfung unter didaktischem Aspekt geht es um die Fähigkeit, künstlerische und instrumental-handwerkliche Kompetenz auf einem geigerisch fortgeschrittenen Niveau ganzheitlich zu vermitteln.
Mit Ende des Studiums soll die_der Studierende über ein vertieftes musik- und instrumentalpädagogisches Wissen verfügen und einen Überblick über das Fach, seine Literatur und wichtige Themengebiete gewonnen haben.
Anhand der Werkliste wird überprüft, inwieweit sich die_der Kandidat_in ein Repertoire an pragmatischen Vorgehensweisen für diverse Unterrichtssituationen (wie z.Bsp. verschiedene Alters- und Leistungsstufen) angeeignet hat. In der Lehrprobe geht es darum, flexibel auf die Unterrichtssituation zu reagieren, begründete inhaltliche Prioritäten zu setzen und zu musikalisch-künstlerischen Fragestellungen instrumentaltechnische Entsprechungen aufzuzeigen. Das anschließende Gespräch gibt die Möglichkeit, weitere Aspekte der Lehrprobe vertiefend zu erörtern.
Lehrprobe (ca. 20 Minuten) mit anschließendem Gespräch:
Die Lehrprobe orientiert sich an der Realität eines Hearings.
Die_der fortgeschrittene Lehrschüler_in wird von der Kommission für die Lehrprobe ausgewählt
Erwartet wird eine lösungsorientierte, dem Stand der_s Schüler_in entsprechende Herangehensweise. Neben der Auseinandersetzung mit musikalischen Fragen und deren technischer Umsetzung soll das erweiterte, eigenständige musikpädagogische Denken und Handeln erkennbar werden.
Verbaler Prüfungsteil:
1. Werkbesprechung:
Hierfür müssen zwei bedeutende Werke der Unterrichtsliteratur eigener Wahl besprochen werden, die spezielle Interessensgebiete oder thematische Schwerpunkte der_s Studierenden aufzeigen dürfen. Neben einer geigenpädagogischen Erörterung wird eine umfassende Auseinandersetzung mit den Werken im erweiterten Kontext (wie z.Bsp. die kulturgeschichtliche oder politische/gesellschaftliche Relevanz, der Bezug zur eigenen Lehrtätigkeit oder zu aktuellen, kulturellen und sozialen Fragestellungen) erwartet.
2. Kolloquium zu folgenden möglichen Themenbereichen:
• Anwendungsorientiertes Arbeiten im Hinblick auf musikalische Gestaltung:
unterschiedliche pädagogische Ansätze, umfassende Literaturkenntnis, Stilbewusstsein, lang- und kurzfristige Unterrichtsplanung, Übestrategien
• Allgemeine Technik:
das Geigenspiel als Handwerk und dessen methodischer Aufbau.
• Physiologie:
Prinzipien von Bewegungsabläufen, Körperhaltung, Balance und Koordination
• Wertevermittlung:
Ziele, zwischenmenschliche Beziehung und Kommunikation im Kontext der heutigen musikalisch-kulturellen Realität
Die Reihenfolge der Prüfungsteile ist frei wählbar.
Dauer der Prüfung: etwa 40 Minuten