Instrumentalmusikerziehung/IME - Violine

Studienziel:
Ausbildung für das Lehramt an einer AHS für 2 Instrumente bzw.
1 Instrument und Gesang

Lehrtätigkeit:
Instrumental- bzw. Gesangsunterricht AHS als Freigegenstand, in speziellen Oberstufen als Pflichtgegenstand. Gruppenunterricht

Aufnahmekriterien:
Das Niveau der Aufnahmeprüfung muss so hoch sein, dass das zum Instrumental- bzw. Gesangsunterricht erforderliche Können innerhalb des Studiums erreicht werden kann.

Zulassungsprüfung:

1. Instrument (entspricht BA IGP)

  1. Ein schneller Satz aus einem Violinkonzert
  2. Ein Werk eigener Wahl aus einer anderen Stilepoche – daraus ein langsamer und ein schneller Satz – oder alternativ: ein Werk eigener Wahl aus einer anderen Stilepoche, das beide Kriterien vereint.
  3. Eine Etüde

2. Instrument (entspricht ME 1. Instrument und IGP Erweiterndes Instrument)

  1. 1 Etüde
  2. 2 Werke aus verschiedenen Stilepochen: Sonate, Sonatine, Konzert, oder ein anderes zyklisches Werk. Vorzubereiten ist jeweils ein langsamer und ein schneller Satz. (insgesamt also 4 Sätze)


Bachelorprüfung:

1. Instrument (entspricht Bachelorprüfung IGP)

Bachelorprüfung (entspricht Bachelorprüfung IGP)
1.    Ein langsamer (mit Doppelgriffen) und ein schneller Satz aus einer Solosonate oder Partita von J.S.Bach
2.    Ein schneller Satz aus einem Konzert, mindestens im Schwierigkeitsgrad von Mozart (mit Kadenz), Haydn C, Kabalewski, Bruch, Mendelssohn, Lalo, etc.
3.    2 Sonaten oder zyklische Werke (auch Kammermusik), jeweils einen langsamen und einen schnellen Satz
4.    Ein Werk freier Wahl

 

Das Programm muss alle Gattungen (Sonate, Konzert, Kammermusik), ein Werk von Mozart sowie die Stilrichtungen: Barock, Klassik, Romantik, erste Hälfte des 20.Jhdts. und ein Werk nach 1945 (ein Werk aus dem Bereich der neuen Musik, das sich stilistisch deutlich von den Werken des traditionellen Repertoires abhebt) enthalten, wobei Barock und Klassik mit den Werken Mozarts und Bachs bereits abgedeckt sind.

Die Besetzung Violine/Klavier ist für das Kammermusikwerk nicht möglich. Die Werke sind ohne Wiederholungen zu spielen.

Das Stück, mit dem der Vortrag begonnen wird, kann von der Kandidatin/dem Kandidaten selbst gewählt werden und ist zur Gänze vorzutragen. Bei Überlänge (mehr als ca. 7 min) wird unterbrochen.

 

Das gewählte künstlerische Programm ist in ausgedruckter Form bei der Prüfung vorzulegen.

 

Dauer des Vorspiels: etwa 25-30 min

 

Künstlerische Prüfung (entspricht Bachelorprüfung IGP) (ab Studienbeginn Herbst 2025!):
Es sind insgesamt 6 Programmpunkte vorzubereiten:
•    eine der folgenden Optionen von Bach:
a)    vier Sätze aus der 2. oder 3. Partita
b)    zwei Sätze plus Doubles aus der 1. Partita
c)    Ciaccona aus der 2. Partita
d)    die ersten zwei Sätze einer Solosonate
•    1. Satz mit Kadenz aus einem der Violinkonzerte von Mozart
•    ein schneller Satz aus einem Violinkonzert der Romantik oder Klassischen Moderne
•    eine Sonate oder ein zyklisches Werk – daraus ein langsamer und ein schneller Satz
•    ein Werk freier Wahl
•    ein Kammermusikwerk (ganz oder ein repräsentativer Ausschnitt im zeitlichen Rahmen von 5 bis 8 Minuten). Die Besetzung Violine/Klavier ist für das Kammermusikwerk nicht möglich.

 

Das Programm muss alle Stilrichtungen Barock, Klassik, Romantik, Klassische Moderne sowie ein Werk nach 1970 beinhalten, das sich stilistisch deutlich von den Werken des traditionellen Repertoires abhebt.
Alle Werke sind ohne Wiederholungen zu spielen.
Zwei Werke müssen auswendig vorgetragen werden.
Das Stück, mit dem der Vortrag begonnen wird, kann von der_m Kandidat_in selbst gewählt werden.

Das Programm mit Angaben der Aufführungszeiten muss dem Institutsbüro spätestens 2 Monate vor der Prüfung zur Begutachtung durch die Kommission übermittelt werden. 3 Wochen vor der Prüfung wird die genaue Auswahl der zu spielenden Werke bekanntgegeben.

 

Das gewählte künstlerische Programm ist in ausgedruckter Form bei der Prüfung vorzulegen.

 

Dauer der Prüfung: etwa 40 Minuten

2. Instrument (entspricht ME 1. Instrument und IGP Erweiterndes Instrument) 

  1. 1 Etüde
  2. 1 langsamer u. 1 schneller Satz aus einem Werk des Barock
  3. 1 Satz aus einem Werk der Klassik
  4. 1 Stück oder Satz aus einem Werk der Romantik
  5. 1 Werk des 20./21. Jhdts. (Dieses Werk muss sich stilistisch deutlich von den Werken des traditionellen Repertoires abheben.)

Das Programm muss ein Ensemblestück (Kammermusik jeder Besetzung, außer Violine / Klavier) enthalten, sowie schnelle (Technik) und langsame (Ton) Stücke in ausgewogenem Maß. Das Stück, mit dem der Vortrag begonnen wird, kann von der Kandidatin/dem Kandidaten selbst gewählt werden.

Die Werke sind ohne Wiederholungen zu spielen.

Das gewählte künstlerische Programm ist in ausgedruckter Form bei der Prüfung vorzulegen.