Musikerziehung/ME - Violine

 

Studienziel:

Ausbildung für das Lehramt an AHS, BHS und verwandten Lehranstalten für Musikerziehung in Verbindung mit einer anderen Lehramtsstudienrichtung. Die Studienangebote im künstlerischen Studienfeld sollen die späteren Musiklehrer_innen befähigen, über die Schule hinausgehend auch am lokalen bzw. regionalen Musikleben aktiv teilzunehmen.

Lehrtätigkeit:
an AHS, BHS und verwandten Lehranstalten in Musikerziehung (Pflichtgegenstand in der Unterstufe, teilweise in der Oberstufe, sonst Wahlpflichtgegenstand)

Aufnahmekriterien:
Überprüfung der Eignung für das Instrument und der Erreichbarkeit der Studienziele am Instrument.

Zulassungsprüfung:
1. Instrument (entspricht IME 2. Instrument bzw. Erweiterndes Instrument IGP)
    Mindestanforderung:
•    zwei zyklische Werke (z.B. Sonate, Sonatine, Suite oder Konzert) aus verschiedenen Stilepochen – daraus jeweils ein langsamer und ein schneller Satz – oder
alternativ Werke, die beide Kriterien    vereinen.
•    eine Etüde

Bachelorprüfung:
nur 1. Instrument (entspricht IME 2. Instrument bzw. Erweiterndes Instrument IGP)
•    ein langsamer und ein schneller Satz aus einem Werk des Barock
•    ein Satz aus einem Werk der Klassik
•    ein Stück oder ein Satz aus einem Werk der Romantik
•    ein Werk aus dem Bereich der neuen Musik (20./21. Jahrhundert, incl. U-Musik), das sich stilistisch deutlich von den Werken des traditionellen Repertoires abhebt.
•    eine Etüde

Das Programm muss ein Kammermusikwerk beinhalten (ganz oder einen repräsentativen Ausschnitt im zeitlichen Rahmen von 5 bis 8 Minuten). Die Besetzung Violine/Klavier ist für das Kammermusikwerk nicht möglich.
Alle Werke sind ohne Wiederholungen zu spielen.
Das Stück, mit dem der Vortrag begonnen wird, kann von der_m Kandidat_in selbst gewählt werden.

Das gewählte künstlerische Programm ist in ausgedruckter Form bei der Prüfung vorzulegen.

Dauer der Prüfung: etwa 30 Minuten