Musikerziehung/ME - Violine

Studienziel:
Ausbildung für das Lehramt an AHS, BHS und verwandten Lehranstalten für Musikerziehung in Verbindung mit einer anderen Lehramtsstudienrichtung. Die Studienangebote im künstlerischen Studienfeld sollen die späteren Musiklehrerinnen und Musiklehrer befähigen, über die Schule hinausgehend auch am lokalen bzw. regionalen Musikleben aktiv teilzunehmen.

Lehrtätigkeit:
an AHS, BHS und verwandten Lehranstalten in Musikerziehung (Pflichtgegenstand in der Unterstufe, teilweise in der Oberstufe, sonst Wahlpflichtgegenstand)

Aufnahmekriterien:
Überprüfung der Eignung für das Instrument und der Erreichbarkeit der Studienziele am Instrument.

Zulassungsprüfung:

1. Instrument (entspricht IME 2. Instrument und IGP Erweiterndes Instrument)

 

  1. 1 Etüde
  2. 2 Werke aus verschiedenen Stilepochen: Sonate, Sonatine, Konzert, oder ein anderes zyklisches Werk. Vorzubereiten ist jeweils ein langsamer und ein schneller Satz. (insgesamt also 4 Sätze)

Bachelorprüfung: nur 1. Instrument (entspricht IME 2. Instrument und IGP Erweiterndes Instrument)

  1. 1 Etüde
  2. 1 langsamer und 1 schneller Satz aus einem Werk des Barock
  3. 1 Satz aus einem Werk der Klassik
  4. 1 Stück oder Satz aus einem Werk der Romantik
  5. 1 Werk des 20./21. Jhdts. (Dieses Werk muss sich stilistisch deutlich von den Werken des traditionellen Repertoires abheben).

Das Programm muss ein Ensemblestück (Kammermusik jeder Besetzung, außer Violine / Klavier) enthalten, sowie schnelle (Technik) und langsame (Ton) Stücke in ausgewogenem Maß. Das Stück, mit dem der Vortrag begonnen wird, kann von der Kandidatin/dem Kandidaten selbst gewählt werden.

Die Werke sind ohne Wiederholungen zu spielen.

Das gewählte künstlerische Programm ist in ausgedruckter Form bei der Prüfung vorzulegen.