IGP Masterstudium – Violoncello
Informationen zum Studium unter https://www.mdw.ac.at/1323/

 

Studienziel:
Heranbildung von hochqualifizierten Instrumental(Gesangs)-pädagogInnen für die Lehrtätigkeit an Lehranstalten und im freien Beruf. Die AbsolventInnen sollen fähig sein, den sich wandelnden Anforderungen der Berufspraxis gerecht zu werden. Ausbildungsziel dieses zweiten Studienabschnittes ist daher die Weiterentwicklung der technischen und interpretatorischen Fertigkeiten sowie die Fähigkeit zur selbständigen künstlerisch-wissenschaftlichen bzw. künstlerisch-pädagogischen Arbeit.

Lehrtätigkeit:
Instrumental- bzw. Gesangsunterricht an Lehranstalten und im freien Beruf auf allen Ausbildungsstufen.

 

Zulassungsprüfung:

1) Prélude, Sarabande und ein weiterer Satz zur freien Wahl aus einer der Suiten für Violoncello solo von Johann Sebastian Bach (BWV 1007–1012) 

2) Ein schneller Satz aus einem Konzert im Schwierigkeitsgrad von Haydn (C-Dur Hob. VIIb:1), Lalo (d-Moll), Saint-Saëns (Nr. 1 a-Moll Op. 33)

3)  Ein langsamer und ein schneller Satz aus einer Sonate oder einem zyklischen Werk für Violoncello und Klavier

4) Ein Werk freier Wahl

Masterprüfung:

1) Eine der Solosuiten Nr. 4 - 6 von J.S. Bach
2) Eine der Sonaten op. 69, op. 102/1 oder op. 102/2 von
     Ludwig van Beethoven
3) Eine Sonate aus dem Zeitraum Romantik bis einschließlich
     1. Hälfte des 20. Jahrhunderts
4) Ein Konzert im Schwierigkeitsgrad von Haydn D-Dur, Schumann,
     Schostakowitsch
5) Ein Werk aus dem Bereich der neuen Musik, das sich stilistisch
    deutlich von den Werken des traditionellen Repertoires abhebt.
6) Ein Kammermusikwerk (jede Besetzung außer Cello und
     Klavier)

Es sind jeweils ganze Werke vorzubereiten. Die Suite von J.S. Bach und das Konzert müssen auswendig vorgetragen werden.

Wenn ein zeitgenössisches Konzert ausgewählt wird, muss Punkt 5) durch ein Werk einer nicht abgedeckten Epoche ersetzt werden.

Das Kammermusikwerk sowie ein weiteres Werk des künstlerischen Programms ist im Rahmen eines öffentlichen Konzertes (Mindestspieldauer 45 Minuten) zu spielen. Voraussetzung für die Zulassung zum öffentlichen Teil ist die positive Beurteilung der ersten Teilprüfung.

Das Programm muss ein Werk aus den persönlichen Schwerpunktbildungen der/des Studierenden enthalten (kann bei der Prüfung erläutert werden).

Das gewählte künstlerische Programm ist in ausgedruckter Form bei der Prüfung vorzulegen.

Prüfung unter didaktischem Aspekt:

Allgemeine Prüfungskriterien:

Die Prüfung unter instrumentaldidaktischem Aspekt soll einerseits ein umfassendes theoretisches und praktisches Wissen und Können zum Ausdruck bringen und andererseits die Fähigkeit zum Denken in größeren Zusammenhängen erkennen lassen. Es kommt auf das sinnvolle Herangehen an pädagogische und didaktische Fragestellungen an und auf die Fähigkeit, mit einem/einer SchülerIn als Lehrer/Lehrerin sinnvoll arbeiten zu können. Der/die Kandidat/in sollte auch in der Lage sein, instrumentaltechnische Details am Instrument direkt zu demonstrieren, und das Cello deshalb zur Prüfung mitnehmen.

Die Prüfung umfasst 2 Teile:

1) Werkliste

Die bei der Prüfung vorzulegende Liste muss 2 Werke umfassen, wobei ein Unterrichtswerk enthalten und ein Werk Bestandteil des künstlerischen Programms sein kann.

Ein Werk aus der Liste kann entfallen, wenn stattdessen ein bereits ausgereiftes unterrichtsbezogenes Projekt (beispielsweise ein in Planung befindlicher bzw. bereits abgehaltener Workshop) vorgestellt und erläutert wird.

Erwartet wird eine unter Einbeziehung des kulturgeschichtlichen Umfeldes vertiefte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Werken.

2) Unterrichtsdemonstration

Der/die KandidatIn soll eine Unterrichtsdemonstration in Form einer mindestens 20 minütigen Lehrprobe geben. Er/sie soll dabei auf den/die LehrschülerIn und dessen/deren aktuelles Können eingehen sowie u.a. instrumentaltechnische, musikalische und stilistische Aspekte in adäquater Weise thematisieren und eine deutlich erkennbare Veränderung des/der LehrschülerIn bewirken.

Auswahl der LehrschülerIn:

Der/die LehrschülerIn wird von der Prüfungskommission (i.V. durch das Hellmesberger-Institut) ausgewählt und soll im Können ca. zwischen dem Niveau der Zulassungserfordernisse für das ME Studium und jenem des Bakkalaureatsstudiums von IGP liegen.

Prüfungsablauf:

Der/die KandidatIn ist berechtigt, als Prüfungsbeginn die Unterrichtsdemonstration zu wählen bzw. ein eigenes Thema, das sich auf die Werkliste bezieht, zu erörtern und darüber frei zu referieren. Die Prüfungskommission stellt danach zu weiteren Werken der Liste Fragen, deren Beantwortung ebenfalls in freier Rede erfolgen muss.

Das gewählte künstlerische Programm ist in ausgedruckter Form bei der Prüfung vorzulegen.

Prüfungsdauer: ca. 45 Minuten