1. IGP Masterstudium – Violoncello

Informationen zum Studium unter https://www.mdw.ac.at/1323/

Zulassungsprüfung:

  1. J. S. Bach: Prélude, Sarabande und ein weiterer Satz freier Wahl aus den sechs Suiten für Violoncello solo BWV 1007 – 1012
  2. Ein schneller Satz aus einem Cellokonzert im Schwierigkeitsgrad von Haydn (C-Dur Hob. VIIb:1), Lalo (d-Moll), Saint-Saëns (Nr. 1 a-Moll Op. 33)
  3. Ein langsamer und ein schneller Satz aus einer Sonate oder einem zyklischen Werk für Violoncello und Klavier

 

Masterprüfung:
 

1) Eine der Solosuiten Nr. 4 - 6 von J.S. Bach
2) Eine der Sonaten op. 69, op. 102/1 oder op. 102/2 von Ludwig van Beethoven
3) Eine Sonate aus dem Zeitraum Romantik bis einschließlich 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts
4) Ein Konzert im Schwierigkeitsgrad von Haydn D-Dur, Schumann, Schostakowitsch
5) Ein Werk aus dem Bereich der neuen Musik, das sich 

    stilistisch deutlich von den Werken des

    traditionellen Repertoires abhebt.
6) Ein Kammermusikwerk (jede Besetzung außer Cello und Klavier)

 

Es sind jeweils ganze Werke vorzubereiten. Die Suite von J.S. Bach und das Konzert müssen auswendig vorgetragen werden.

 

Wenn ein zeitgenössisches Konzert ausgewählt wird, muss Punkt 5) durch ein Werk einer nicht abgedeckten Epoche ersetzt werden.

 

Das Kammermusikwerk sowie ein weiteres Werk des künstlerischen Programms sind im Rahmen eines öffentlichen Konzertes (Mindestspieldauer 45 Minuten) zu spielen. 

 

Voraussetzung für die Zulassung zum öffentlichen Teil ist die positive Beurteilung der ersten Teilprüfung.

 

Das Programm muss ein Werk aus den persönlichen Schwerpunktbildungen der/des Studierenden enthalten (kann bei der Prüfung erläutert werden).

 

Das gewählte künstlerische Programm ist in ausgedruckter Form bei der Prüfung vorzulegen.

 

 

Künstlerische Prüfung (ab Studienbeginn Herbst 2025)


Die Prüfung besteht aus einem internen Teil und einem öffentlichen Konzert.
 
Es sind insgesamt sechs Programmpunkte vorzubereiten:

1.    J. S. Bach: Eine der Suiten Nr. 4 – 6 für Violoncello solo 

       BWV 1010 – 1012
2.    L. v. Beethoven: Eine der Sonaten op. 69, op. 102/1 

       oder op. 102/2
3.    Ein Konzert im Schwierigkeitsgrad von Haydn D-Dur, 

       Schumann, Schostakowitsch (Nr. 1 Es-Dur Op. 107)
4.    Eine Sonate oder ein zyklisches Werk (ganz)
5.    Ein Kammermusikwerk (ganz oder ein repräsentativer 

       Ausschnitt im zeitlichen Rahmen von minimal 

       10 Minuten). Die Besetzung Violoncello/Klavier ist für 

       das Kammermusikwerk nicht möglich.
6.    Ein Werk freier Wahl.

 

 

Das Programm muss alle Stilrichtungen Barock, Klassik, Romantik, Klassische Moderne und ein zeitgenössisches Werk beinhalten, das nicht älter als 20 Jahre ist und das sich stilistisch deutlich von den Werken des traditionellen Repertoires abhebt. Es wird hierfür eine Kooperation mit Studierenden der Kompositionsklassen angeregt.

 

Werke bzw. Sätze aus der Bachelorprüfung dürfen nicht nochmals programmiert werden.

 

Zwei Programmpunkte müssen auswendig vorgetragen werden.

 

Für die interne Prüfung gilt:
Das Stück, mit dem der Vortrag begonnen wird, kann von der/m Kandidat_in selbst gewählt werden.
Alle Werke sind ohne Wiederholungen zu spielen.
Die Kommission kann die Darbietung an geeigneter Stelle abbrechen, um die Einhaltung des zeitlichen Rahmens zu gewährleisten.

Voraussetzung für die Zulassung zum öffentlichen Teil ist die positive Beurteilung der internen Prüfung.

 

Das Programm mit Angaben der Aufführungszeiten muss für beide Prüfungsteile (intern, öffentlich) dem Institutsbüro spätestens zwei Monate vor der Prüfung zur Begutachtung durch die Kommission übermittelt werden. Dabei soll die Aufteilung der beiden Prüfungsteile durch die Kandidatin/den Kandidaten bereits festgelegt sein.
Drei Wochen vor der internen (!) Prüfung wird die genaue Auswahl der zu spielenden Werke bekanntgegeben.

 

Das gewählte künstlerische Programm ist in ausgedruckter Form bei der Prüfung vorzulegen.

 

Dauer der Prüfungen:
•    intern: etwa 40 Minuten
•    öffentlich: etwa 45 - 50 Minuten

     
Prüfung unter didaktischem Aspekt:
Prüfungskriterien

Die Prüfung unter didaktischem Aspekt bewertet die Befähigung der Studierenden zur ganzheitlichen Vermittlung künstlerischer, musikalischer und instrumental-handwerklicher Kompetenzen auf einem cellistisch fortgeschrittenen Niveau. Am Ende ihres Studiums sollen die Studierenden über ein vertieftes musik- und instrumentalpädagogisches Wissen verfügen, sowie einen breiten Überblick über das Fachgebiet, dessen Literatur und zentrale Themengebiete haben.

Lehrprobe (ca. 20 Minuten) mit anschließendem Gespräch
Die Lehrprobe orientiert sich an der Realität eines Hearings.
Der/die fortgeschrittene LehrschülerIn wird von der Kommission für die Lehrprobe ausgewählt.

Erwartet wird eine lösungsorientierte, dem Stand des Schülers/der Schülerin entsprechende Herangehensweise. Es geht darum, flexibel auf die Unterrichtssituation zu reagieren, begründete inhaltliche Prioritäten zu setzen und zu musikalisch-künstlerischen Fragestellungen instrumentaltechnische Entsprechungen aufzuzeigen. Neben der Auseinandersetzung mit musikalischen Fragen und deren technischer Umsetzung soll das erweiterte, eigenständige musikpädagogische Denken und Handeln erkennbar werden. Das anschließende Gespräch gibt die Möglichkeit, weitere Aspekte der Lehrprobe vertiefend zu erörtern.

Verbaler Prüfungsteil
1. Werkbesprechung:
Hierfür müssen zwei einzureichende, bedeutende Werke eigener Wahl besprochen werden, die auch spezielle Interessensgebiete oder thematische Schwerpunkte der/des Studierenden aufzeigen dürfen. Erwartet wird eine umfassende Auseinandersetzung mit den Werken im erweiterten Kontext, die kulturgeschichtliche, politisch/gesellschaftliche relevante Aspekte ebenso einschließt, wie allfällige instrumentalpädagogische Erörterungen. Auf Grundlage der beiden Werke wird auch geprüft, wie weit sich Studierende ein Repertoire an methodischen Ansätzen für verschiedene Unterrichtssituationen angeeignet haben.


2. Kolloquium zu folgenden möglichen Themenbereichen:
•    Anwendungsorientiertes Arbeiten im Hinblick auf musikalische Gestaltung:
- unterschiedliche pädagogische Ansätze, umfassende Literaturkenntnis, Stilbewusstsein, lang - und kurzfristige Unterrichtsplanung, Übestrategien.
•    Allgemeine Technik:
- Das Cellospiel als Handwerk und dessen methodischer Aufbau.
•    Physiologie:
- Prinzipien von Bewegungsabläufen, Körperhaltung, Balance und Koordination
•    Wertevermittlung:
- Ziele, zwischenmenschliche Beziehung und Kommunikation im Kontext der heutigen musikalisch-kulturellen Realität.


Die Reihenfolge der Prüfungsteile ist frei wählbar.

Dauer der Prüfung: etwa 40 Minuten