Prüfungsbestimmungen Masterprüfung Kammermusik:
Die Masterprüfung dient dem Nachweis der erlangten künstlerischen Reife.
Die Masterprüfung ist eine das Masterstudium Kammermusik abschließende kommissionelle Prüfung.
Prüfungsgegenstand sind die zentralen künstlerischen Fächer.
Voraussetzung zur Masterprüfung ist die Absolvierung aller im Curriculum vorgesehenen Pflicht- und Wahlfächer,
sowie die positive Beurteilung der künstlerischen bzw. wissenschaftlichen Masterarbeit.
Die das Studium abschließende Masterprüfung findet in zwei Teilen statt:
1. Vorspiel vor der Prüfungskommission. Die reine Vorspielzeit hat nicht unter 30 Minuten zu betragen.
Die Reihenfolge kann vom Kandidaten/von der Kandidatin gewählt werden.
Die positive Absolvierung dieses Prüfungsteiles ist die Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Teil
in Form eines Konzertes.
2. Konzert; öffentlich angekündigter Auftritt vor Publikum im Umfang von circa 60 Minuten.
Das Programm für das Konzert ist frei wählbar. Ein solistischer Anteil bis zu einem Drittel der
Gesamtspielzeit ist zulässig.
Bei der Erstellung des Masterprüfungsrepertoires soll die künstlerische Persönlichkeit und Selbstständigkeit
der Kandidat_innen zur Geltung kommen. Es hat musikalisch und technisch anspruchsvolle,
mit allen Sätzen vorbereitete Werke des Kammermusikrepertoires und einen
repräsentativen solistischen Anteil (unbegleitet) zu enthalten.
Das Masterprüfungsrepertoire muss mindestens 1 zeitgenössisches Werk enthalten
und wird in Absprache mit dem/der zkF-Lehrenden erstellt.
Das Masterprüfungsrepertoire und das Konzertprogramm (2. Teil) ist von dem/der Kandidat_in
in Absprache mit den zkF-Lehrenden in der ersten Woche des letzten Studiensemesters
dem Sekretariat des IJH zu übermitteln.
Bis zum Ende des ersten Monats des letzten Studiensemesters teilt die Prüfungskommission
die für den ersten Prüfungsteil ausgewählten Werke aus der Repertoireliste dem/der Kandidat_in mit.
Spätestens zwei Wochen vor dem Termin des ersten Prüfungsteils wird dem/der Kandidat_in das aus
den gewählten Werken vorzutragende Programm in Umfang von mindestens 30 Minuten
von der Prüfungskommission übermittelt.
Repertoire Klavier:
a) Solo: Ein repräsentatives Solowerk oder mehrere kürzere technisch und künstlerisch
anspruchsvolle Stücke oder Sätze aus verschiedenen Werken.
b) Kammermusik:
Gruppe 1: 4 Sonaten/Duos mit Streich- oder Blasinstrumenten
Gruppe 2: 2 Trios mit Violine und Violoncello und 1 Trio mit mindestens einem Blasinstrument
Gruppe 3: 2 Kammermusikwerke in größerer Besetzung (ab Quartett)
Streichinstrumente:
a) Solo: Ein repräsentatives Solowerk oder mehrere kürzere technisch und
künstlerisch anspruchsvolle Stücke oder Sätze aus verschiedenen Werken.
b) Kammermusik:
Gruppe 1: 3 Streichquartette oder 2 Streichquartette und ein Streichtrio aus verschiedenen Stilepochen
Gruppe 2: 2 Sonaten/Duos mit Klavier oder 1 Sonate/Duo mit Klavier und 1 Sonate/Duo
mit einem anderen Instrument als Klavier
Gruppe 3: 2 Klaviertrios, Klavierquartette oder Klavierquintette, davon ein Werk mit mindestens 1 Blasinstrument
Gruppe 4: 1 großes Kammermusikwerk in gemischter Besetzung ab Sextett
Blasinstrumente:
a) Solo: Ein repräsentatives Solowerk oder mehrere kürzere technisch und künstlerisch
anspruchsvolle Stücke oder Sätze aus verschiedenen Werken.
b) Kammermusik:
Gruppe 1: 2 Duos nach Wahl (Instrumente frei wählbar).
Gruppe 2: 3 Werke aus den Gattungen: Trio, Quartett oder Quintett
Gruppe 3: 3 Quintette, Sextette oder Oktette für Blasinstrumente
Gruppe 4: 1 großes Kammermusikwerk in gemischter Besetzung ab Sextett.
Aus den Gruppen 1, 2 und 4 ist mindestens ein Werk mit Klavier sowie mindestens eines mit einem
oder mehreren Streichinstrumenten zu spielen