Die Bachelorprüfung dient dem Nachweis der erlangten künstlerischen Reife. Die Bachelorprüfung ist eine
das Bachelorstudium Klavier-Kammermusik abschließende kommissionelle Prüfung.

Prüfungsgegenstand sind die zentralen künstlerischen Fächer. Voraussetzung zur Bachelorprüfung
ist die Absolvierung aller im Curriculum vorgesehenen Pflicht-und Wahlfächer, sowie die positive Beurteilung
der Bachelorarbeit.

Die das Studium abschließende Bachelorprüfung findet als öffentlich angekündigter Auftritt vor Publikum
im Umfang von 45-60 Minuten statt.

Bei der Erstellung des Bachelorprüfungsrepertoires soll die künstlerische Persönlichkeit und Selbstständigkeit
der Kandidat_innen zur Geltung kommen. Es hat musikalisch und technisch anspruchsvolle,
mit allen Sätzen vorbereitete Werke des Kammermusikrepertoires von der Klassik bis zur Gegenwart
und einen repräsentativen solistischen Anteil zu enthalten. Das Bachelorprüfungsrepertoire muss
in Absprache mit dem/der Lehrenden erstellt werden.
Es ist mindestens zwei Wochen vor der Prüfung der Prüfungskommission vorzulegen.
Die Prüfungskommission wählt das vorzutragende Programm aus und teilt es mindestens eine Woche
vor dem Prüfungstermin mit.

 

Repertoire für die Bachelorprüfung:

Solo:

Sämtliche Solowerke müssen auswendig vorgetragen werden

a) J.S. Bach: ein Präludium und Fuge aus dem Wohltemperierten Klavier oder
ein anderes satztechnisch vergleichbares Werk aus der Barockzeit

b) Eine klassische Sonate

c) Eine virtuose Etüde wie z. B. von Chopin, Liszt, etc...

Kammermusik:

a) Eine Sonate und

b) ein Klaviertrio und

c) ein Klavierkammermusikwerk in größerer Besetzung.

Der Kammermusikteil ist mit mindestens einem Streich- und mindestens einem Blasinstrument
aus den Stilbereichen Wiener Klassik, Romantik, 20. bzw. 21. Jahrhundert zu wählen.