MASTERSTUDIUM MUSIKWISSENSCHAFT
(ab WS 2025)


MASTERPRÜFUNG UND STUDIENABSCHLUSS

Im Masterstudium Musikwissenschaft werden für die studienabschließende kommissionelle Masterprüfung am Ende des vierten Studiensemesters folgende Bestimmungen festgelegt:

Voraussetzung für den Antritt zur Masterprüfung sind:

  1. positive Absolvierung sämtlicher im Curriculum vorgesehener Studienbereiche (1: Grundlagen: Wissenschaftliches Arbeiten; 2: Grundlagen: Theorien und Methoden; 3: Wissenschaftlich-künstlerische Werkstatt; 4: Wahlbereich Schwerpunkt; 5: Freier Wahlbereich; 6: Masterarbeitsbereich),
  2. positive Beurteilung der Masterarbeit. Die Arbeit wird von der_dem Betreuer_in beurteilt.

Die kommissionelle Masterprüfung besteht aus zwei Teilen:

  1. Präsentation und Diskussion der Masterarbeit,
  2. Prüfungsgespräch, in dem das Thema der Masterarbeit in einen größeren musikwissenschaftlichen Zusammenhang gestellt wird.

 



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